Zukunft "Roter Platz" an der Ebelfeldschule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 383
Betreff: Zukunft "Roter Platz" an der Ebelfeldschule Um an der Ebelfeldschule die Sanierung der Gebäudeteile A (Verwaltungstrakt) und B umzusetzen ist es notwendig, ein Gerüst aufzubauen. Ab April 2017 erfolgt der Aufbau des Gerüsts und Bauzauns um das Gebäudeteil A (Verwaltungstrakt). Der Aufbau des Gerüsts muss auf dem Roten Platz bis voraussichtlich September 2017 erfolgen. Im Anschluss erfolgt der Aufbau eines Gerüsts und Bauzauns um das Gebäudeteil B bis Januar 2018. Auch hiervon ist der Rote Platz betroffen und somit nur eingeschränkt nutzbar. Die Ebelfeldschule wird in den nächsten Jahren immer mehr wachsen. Die Planungen für eine notwendige Erweiterung haben noch nicht begonnen, sodass heute noch nicht klar ist, wo diese realisiert werden kann. Deshalb ist zurzeit nicht geplant, den Roten Platz instand zu setzen, um unnötige Kosten zu vermeiden. In der Stellungnahme ST 302 aus 2015 wurde mitgeteilt, dass die Auslagerung der Ebelfeldschule in Container nicht auf dem Roten Platz erfolgt. Der Rote Platz ist durch die Sanierung der Gebäudeteile nur eingeschränkt nutzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2015STST 302Aufstellung von Containern an der EbelfeldschuleStellungnahme
- 1. November 2016OFOF 90/7Zukunft „Roter Platz“ an der EbelfeldschuleOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
- 1. November 2016VV 230Zukunft „Roter Platz“ an der EbelfeldschuleAnfrage
- 13. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 103 WochenSTST 383Zukunft "Roter Platz" an der EbelfeldschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab