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Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 219 entstanden aus Vorlage: OF 150/10 vom 14.10.2016

Betreff: Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: M 161/16 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum in Anlage 6, "Straßen verzeichnis", der Vorlage M 161, "Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main", die Obere Kreuzäckerstraße ab Hausnummer 25 nicht aufgeführt wird und aus welchem Grund sie teilweise als "Entfallene Straße" genannt wird.

Begründung: Unter Punkt 5. in der Anlage 4, "Entfallene Straßen", wird die Obere Kreuzäckerstraße genannt, und zwar "Anfang bis Nr. 23". Es stellt sich die Frage, was für die Häuser mit den höheren Hausnummern gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2016MM 161Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 14. Oktober 2016OFOF 150/10Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 1. November 2016Sie sind hier
    VV 219Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
    Anfrage
  4. 30. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 228Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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