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Bund-Länder-Programm .Stadtumbau Hessen. - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café Fix

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Begründung

Ein Umzug einer solchen Einrichtung, der zudem innerhalb des gleichen Stadtviertels also nur „um zwei Ecken herum“ erfolgt, ist in dieser Höhe weder nachvollziehbar noch entsprechend den vorliegenden Angaben erforderlich. Genau dieser Betrag wird jedoch in der Vorlage M 159 auf Seite 43 unter Ziffer 5. der Maßnahmenübersicht genannt. In der Sitzung des Ortsbeirates 1 am 31.10.2006 wurde vom anwesenden Vertreter des städtischen Drogenreferates geäußert, dass die Maßnahme einer Zusammenlegung der beiden Einrichtungen hauptsächlich aus Gründen der Synergie vorgesehen war. Aus diesem Grund ist bei Aufrechterhaltung dieses Vorhabens ebenfalls von einem Umzug auszugehen. Aus diesem Grund ist die rechtzeitige Information des Ortsbeirates zu dieser Frage aus Sicht der Antragsteller notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2007, ST 458 Aktenzeichen: 61 0

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.01.2007, V 219

entstanden aus Vorlage: OF 164/1 vom 13.11.2006

Betreff:

Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café Fix

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wofür die in der Magistratsvorlage M 159 mit 470.000 Euro bezifferten Umzugskosten in dieser Höhe im Falle des Umzugs erforderlich sind?

Begründung:

Ein Umzug einer solchen Einrichtung, der zudem innerhalb des gleichen Stadtviertels also nur "um zwei Ecken herum“ erfolgt, ist in dieser Höhe weder nachvollziehbar noch entsprechend den vorliegenden Angaben erforderlich. Genau dieser Betrag wird jedoch in der Vorlage M 159 auf Seite 43 unter Ziffer 5. der Maßnahmenübersicht genannt.

In der Sitzung des Ortsbeirates 1 am 31.10.2006 wurde vom anwesenden Vertreter des städtischen Drogenreferates geäußert, dass die Maßnahme einer Zusammenlegung der beiden Einrichtungen hauptsächlich aus Gründen der Synergie vorgesehen war. Aus diesem Grund ist bei Aufrechterhaltung dieses Vorhabens ebenfalls von einem Umzug auszugehen. Aus diesem Grund ist die rechtzeitige Information des Ortsbeirates zu dieser Frage aus Sicht der Antragsteller notwendig.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2006OFOF 164/1Bund-Länder-Programm .Stadtumbau Hessen. - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café FixOrtsbeiratsantrag · LINKE.WASG
  2. 16. Januar 2007Sie sind hier
    VV 219Bund-Länder-Programm .Stadtumbau Hessen. - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café Fix
    Anfrage
  3. 22. März 2007Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 458Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café FixStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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