Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café Fix
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2007, ST 458
Betreff:
Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café Fix
In dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept Bahnhofsviertel ist nicht von Umzugskosten, sondern von den Kosten für die Verlagerung des Café Fix die Rede. Dabei ist davon ausgegangen worden, dass das Café Fix mit der Drogenhilfseinrichtung in der Niddastraße 49 zusammengelegt werden soll.
In einer Machbarkeitsstudie wurden die Kosten für die Zusammenlegung überschlägig ermittelt. Die Kosten wären für die Umbaumaßnahmen im 1. bis 3. OG der Niddastr. 49 angefallen, einschließlich einer kompletten Erneuerung der Haustechnik. Bei Umbaukosten in Höhe von rund 470.000,-€ für 700m² Nutzfläche ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 670,-€, der im unteren Bereich üblicher Ausbaukosten liegt. Umzugskosten sind in der Kostenschätzung nicht enthalten.
Die Verlagerung des Café Fix in die Niddastraße 49 ist leider nicht mehr realisierbar, da die Räume mittlerweile anderweitig vermietet sind und nicht mehr zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2006OFOF 164/1Bund-Länder-Programm .Stadtumbau Hessen. - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café FixOrtsbeiratsantrag · LINKE.WASG
- 16. Januar 2007VV 219Bund-Länder-Programm .Stadtumbau Hessen. - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café FixAnfrage
- 22. März 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 458Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café FixStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab