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Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café Fix

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2007, ST 458

Betreff:

Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café Fix

In dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept Bahnhofsviertel ist nicht von Umzugskosten, sondern von den Kosten für die Verlagerung des Café Fix die Rede. Dabei ist davon ausgegangen worden, dass das Café Fix mit der Drogenhilfseinrichtung in der Niddastraße 49 zusammengelegt werden soll.

In einer Machbarkeitsstudie wurden die Kosten für die Zusammenlegung überschlägig ermittelt. Die Kosten wären für die Umbaumaßnahmen im 1. bis 3. OG der Niddastr. 49 angefallen, einschließlich einer kompletten Erneuerung der Haustechnik. Bei Umbaukosten in Höhe von rund 470.000,-€ für 700m² Nutzfläche ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 670,-€, der im unteren Bereich üblicher Ausbaukosten liegt. Umzugskosten sind in der Kostenschätzung nicht enthalten.

Die Verlagerung des Café Fix in die Niddastraße 49 ist leider nicht mehr realisierbar, da die Räume mittlerweile anderweitig vermietet sind und nicht mehr zur Verfügung stehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2006OFOF 164/1Bund-Länder-Programm .Stadtumbau Hessen. - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café FixOrtsbeiratsantrag · LINKE.WASG
  2. 16. Januar 2007VV 219Bund-Länder-Programm .Stadtumbau Hessen. - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café FixAnfrage
  3. 22. März 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 458Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept hier: Umzugskosten Café Fix
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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