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Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-Geländes

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Begründung

Sollten die Ausführungen des Herrn Professors Imhof stimmen, so wäre die Antwort des Magistrats in der B 626 eine Frechheit. Eine unverzügliche Vorstellung der Projekte wäre im Interesse der Bürger in Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2001, ST 1129 Zuständige Ortsbeiräte: 5 Aktenzeichen: 61 00

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.09.2001, V 217

entstanden aus Vorlage: OF 91/5 vom 20.09.2001

Betreff:

Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-Geländes

Vorgang:

B 626/01

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die Aussage von Professor Imhoff zutreffend ist, dass das Büro Speer fertige Pläne für die Bebauung des Geländes der Henninger Bräu hat. Sollte dies zutreffen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, diese Pläne dem Ortsbeirat vorzustellen.

Begründung:

Sollten die Ausführungen des Herrn Professors Imhof stimmen, so wäre die Antwort des Magistrats in der B 626 eine Frechheit. Eine unverzügliche Vorstellung der Projekte wäre im Interesse der Bürger in Sachsenhausen.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. August 2001BB 626Die Zukunft der Henninger Bräu Netz mit oder ohne doppelten BodenMagistratsbericht
  2. 20. September 2001OFOF 91/5Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-GeländesOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 21. September 2001Sie sind hier
    VV 217Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-Geländes
    Anfrage
  4. 7. Dezember 2001Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1129Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-GeländesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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