Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-Geländes
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2001, ST 1129
Betreff:
Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu- Geländes
Dem Magistrat sind bislang nur Pläne des Büros Albert Speer und Partner vom Dezember 1998 bekannt. Wie dem Ortsbeirat 5 in der Stellungnahme 61.B 3 mg/Sa vom 16.07.1999 dazu mitgeteilt wurde, ist die Planung nicht genehmigungsfähig, da sie den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans widerspricht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2001BB 626Die Zukunft der Henninger Bräu Netz mit oder ohne doppelten BodenMagistratsbericht
- 20. September 2001OFOF 91/5Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-GeländesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2001VV 217Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-GeländesAnfrage
- 7. Dezember 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1129Pläne für die Bebauung des Henninger-Bräu-GeländesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab