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Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs Westhausen

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen zur Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs Westhausen bereitzustellen. Es wird angefragt, ob die Orgel Teil des denkmalgeschützten Ensembles ist und wie ihre Funktionsfähigkeit sichergestellt werden kann. Ziel ist es, die Bedeutung der Orgel in der Bevölkerung zu fördern.

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Fragen an den Magistrat

  1. Ist die Orgel in der Trauerhalle Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles?
  2. Handelt es sich bei der Orgel tatsächlich um ein seltenes und damit zu schützendes Exemplar?
  3. Wie gedenkt der Magistrat die Funktionsfähigkeit der Orgel sicherzustellen?
  4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, die Bedeutung der Orgel z. B. durch regelmäßige Orgelkonzerte in der Bevölkerung bekannter zu machen?

Kontext

In der denkmalgeschützten Trauerhalle des Friedhofs Westhausen befindet sich eine Orgel, bei der es sich nach Auskunft von Bürgerinnen und Bürgern um ein sehr seltenes und besonderes Exemplar handelt. An der Orgel sind Instandsetzungsarbeiten nötig, für die es in der Friedhofsverwaltung kein entsprechendes Budget geben soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2021OFOF 62/7Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. November 2021Sie sind hier
    VV 209Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs Westhausen
    Anfrage
  3. 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 93Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs WesthausenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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