Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs Westhausen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Informationen zur Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs Westhausen, um deren Bedeutung und Erhalt zu klären. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Orgel sicherzustellen und ihre Bekanntheit in der Bevölkerung zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Westhausen In der denkmalgeschützten Trauerhalle des Friedhofs Westhausen befindet sich eine Orgel, bei der es sich nach Auskunft von Bürger:innen um ein sehr seltenes und besonderes Exemplar handelt. An der Orgel sind Instantsetzungsarbeiten nötig, für die es in der Friedhofsverwaltung kein entsprechendes Budget geben soll. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist die Orgel in der Trauerhalle Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles?
- Handelt es sich bei der Orgel tatsächlich um ein seltenes und damit zu schützendes Exemplar?
- Wir gedenkt der Magistrat die Funktionsfähigkeit der Orgel sicherzustellen?
- Sieht der Magistrat eine Möglichkeit die Bedeutung der Orgel z.B. durch regelmäßige Orgelkonzerte in der Bevölkerung bekannter zu machen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 62/7Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2021VV 209Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs WesthausenAnfrage
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 93Orgel in der Trauerhalle des Friedhofs WesthausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme