Versorgung im Ortsbezirk 6 mit Notarzteinsatzfahrzeugen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 204 entstanden aus Vorlage: OF 226/6 vom 17.10.2016
Betreff: Versorgung im Ortsbezirk 6 mit Notarzteinsatzfahrzeugen Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat um Auskunft:
- Wie viele Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Gebiet des Ortsbezirks 6 stationiert?
- Wie oft kommt es vor, dass diese Notarzteinsatzfahrzeuge alle gleichzeitig im Einsatz sind und statt ihrer der Notfallhubschrauber angefordert werden muss?
- Inwieweit werden Notarzteinsatzfahrzeuge auch außerhalb des Ortsbezirks 6, insbesondere im Main-Taunus-Kreis, eingesetzt?
- Welche Verträge bestehen hierzu?
- Welche Zeitvorgaben bestehen? Wann sollte nach Anforderung ein Notarzteinsatzfahrzeug im Ortsbezirk 6 vor Ort sein?
- Schätzt der Magistrat die Versorgung mit Notarzteinsatzfahrzeugen im Frankfurter Westen als ausreichend ein? Begründung: Anfang Oktober kam es in Griesheim zu einem Vorfall, bei dem ein Notarzt angefordert wurde, aber kein Fahrzeug verfügbar war. In dieser Notsituation entschied die Einsatzstelle, den Rettungshubschrauber anzufordern. Der fand jedoch keinen Landeplatz in Griesheim, landete stattdessen in großer Entfernung. Der Notarzt ließ sich dann samt seinen Koffern mit der Polizei zum Einsatzort bringen. Es wird geschildert, dass dies kein Einzelfall gewesen und die Situation hinsichtlich der Anzahl der im Frankfurter Westen verfügbaren Notarzteinsatzfahrzeuge angespannt sei. Die Branddirektion nimmt innerhalb der Stadt Frankfurt am Main die Aufgaben des Rettungsdienstträgers nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Insofern ist der Magistrat der richtige Ansprechpartner für die gestellten Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 248 Aktenzeichen: 37 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2016OFOF 226/6Versorgung im Ortsbezirk 6 mit NotarzteinsatzfahrzeugenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016Sie sind hierVV 204Versorgung im Ortsbezirk 6 mit NotarzteinsatzfahrzeugenAnfrage
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 248Versorgung im Ortsbezirk 6 mit NotarzteinsatzfahrzeugenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen