Versorgung im Ortsbezirk 6 mit Notarzteinsatzfahrzeugen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Notarzteinsatzfahrzeugen Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Wie viele Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Gebiet des Ortsbezirks 6 stationiert?
- Wie oft kommt es vor, dass diese Notarzteinsatzfahrzeuge alle gleichzeitig im Einsatz sind und statt ihrer der Notfallhubschrauber angefordert werden muss?
- Inwieweit werden Notarzteinsatzfahrzeuge auch außerhalb des Ortsbezirks 6, insbesondere im Main Taunus Kreis, eingesetzt?
- Welche Verträge bestehen hierzu?
- Welche Zeitvorgaben bestehen, wann nach Anforderung sollte ein Notarzteinsatzfahrzeug im Ortsbezirk 6 vor Ort sein?
- Schätzt der Magistrat die Versorgung mit Notarzteinsatzfahrzeugen im Frankfurter Westen als ausreichend ein? Begründung: Anfang Oktober kam es in Griesheim zu einem Vorfall, bei dem ein Notarzt angefordert wurde, aber kein Fahrzeug verfügbar war. In dieser Notsituation entschied die Einsatzstelle, den Rettungshubschrauber anzufordern. Der fand jedoch keinen Landeplatz in Griesheim, landete statt dessen in großer Entfernung, und der Notarzt ließ sich dann samt seinen Koffern mit der Polizei zum Einsatzort bringen. Es wird geschildert, dass dies kein Einzelfall gewesen sei und die Situation, was die Anzahl verfügbarer Notarzteinsatzfahrzeuge im Frankfurter Westen angehe, angespannt sei. Die Branddirektion nimmt innerhalb der Stadt Frankfurt am Main die Aufgaben des Rettungsdienstträgers nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Insofern ist der Magistrat der richtige Ansprechpartner für die gestellten Fragen.
Inhalt
Antrag vom 17.10.2016, OF 226/6
Betreff: Versorgung im Ortsbezirk 6 mit Notarzteinsatzfahrzeugen Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Wie viele Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Gebiet des Ortsbezirks 6 stationiert?
- Wie oft kommt es vor, dass diese Notarzteinsatzfahrzeuge alle gleichzeitig im Einsatz sind und statt ihrer der Notfallhubschrauber angefordert werden muss?
- Inwieweit werden Notarzteinsatzfahrzeuge auch außerhalb des Ortsbezirks 6, insbesondere im Main Taunus Kreis, eingesetzt?
- Welche Verträge bestehen hierzu?
- Welche Zeitvorgaben bestehen, wann nach Anforderung sollte ein Notarzteinsatzfahrzeug im Ortsbezirk 6 vor Ort sein?
- Schätzt der Magistrat die Versorgung mit Notarzteinsatzfahrzeugen im Frankfurter Westen als ausreichend ein? Begründung: Anfang Oktober kam es in Griesheim zu einem Vorfall, bei dem ein Notarzt angefordert wurde, aber kein Fahrzeug verfügbar war. In dieser Notsituation entschied die Einsatzstelle, den Rettungshubschrauber anzufordern. Der fand jedoch keinen Landeplatz in Griesheim, landete statt dessen in großer Entfernung, und der Notarzt ließ sich dann samt seinen Koffern mit der Polizei zum Einsatzort bringen. Es wird geschildert, dass dies kein Einzelfall gewesen sei und die Situation, was die Anzahl verfügbarer Notarzteinsatzfahrzeuge im Frankfurter Westen angehe, angespannt sei. Die Branddirektion nimmt innerhalb der Stadt Frankfurt am Main die Aufgaben des Rettungsdienstträgers nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Insofern ist der Magistrat der richtige Ansprechpartner für die gestellten Fragen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 226/6Versorgung im Ortsbezirk 6 mit NotarzteinsatzfahrzeugenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016VV 204Versorgung im Ortsbezirk 6 mit NotarzteinsatzfahrzeugenAnfrage
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 248Versorgung im Ortsbezirk 6 mit NotarzteinsatzfahrzeugenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP