Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob Fahrradbügel an der Kreuzung Am Weingarten/Ecke Sophienstraße aufgestellt werden können, um die Einsehbarkeit für Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dies geschieht auf Wunsch von Bürgern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Weingarten — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.05.2026.
- In Bockenheim setzt sich eine Bürger*inneninitiative für den ersten Superblock Frankfurts ein. Angesichts des in zahlrei13.05.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mobilitätsstationen in Bockenheim optimal gestalten23.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Weingarten per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Begründung
Bitte von Bürgern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2021OFOF 1313/2Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Februar 2021Sie sind hierVV 1932Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke SophienstraßeAnfrage
- 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1257Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke SophienstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen