Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche im Karpfenweg einrichten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 192 entstanden aus Vorlage: OF 97/1 vom 11.11.2011
Betreff: Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche im Karpfenweg einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Karpfenweg a) Zeitparkplätze und b) Anwohnerparkbereiche eingerichtet werden können.
Begründung: Der Karpfenweg liegt direkt am Main. Die Errichtung von drei bis vier Zeitparkplätzen könnte Erholungssuchenden ermöglichen, den Main mit dem Auto anzufahren. Insbesondere ältere Menschen mit Gehbehinderung, Menschen im Rollstuhl und Familien mit Kinderwagen könnte es so ermöglicht werden, den Main als Naherholungsgebiet komfortabel zu nutzen. Ferner weist das Westhafengebiet zahlreiche Gastronomiebetriebe auf, die besonders gut in den Abendstunden besucht sind. Des Weiteren soll im Karpfenweg ein "Spa" gebaut werden, das Besucher anziehen wird. Zusätzliche Parkmöglichkeiten werden deshalb benötigt. Wie oben erläutert, sind Parkmöglichkeiten im Westhafengebiet und insbesondere im Karpfenweg knapp. Nicht jeder Bewohner der Karpfenstraße hat einen Stellplatz. Für diese Bürger sollten Anwohnerparkbereiche eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2011OFOF 97/1Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche in der Karpfenstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2011Sie sind hierVV 192Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche im Karpfenweg einrichtenAnfrage
- 5. März 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 358Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche im Karpfenweg einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen