Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche im Karpfenweg einrichten
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 358
Betreff: Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche im Karpfenweg einrichten Die Anordnung von Bewohnerparkbereichen ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden. Da bei den Bauvorhaben im Karpfenweg Stellplätze gemäß der gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt a.M. nachgewiesen werden mussten, ist der notwendige Mangel an privaten Stellflächen nicht gegeben und die Einrichtung des Bewohnerparkens rechtlich nicht zulässig. Die Einrichtung von Parkflächen mit Parkscheinautomaten ist in der Regel ab 10 Parkständen kostendeckend möglich. Verkehrsplanerisch sinnvoll ist jedoch die einheitliche Bewirtschaftung zusammenhängender Bereich, also aller Parkstände im öffentlichen Straßenraum des Karpfenwegs. Hierdurch würde die Parksituation der Anwohner im Westhafengebiet allerdings nicht erleichtert, da die gebührenpflichtige Parkzeit, die in den Randbereichen der Innenstadt von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgewiesen wird, auch für Anwohner gelten würde. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Magistrat, die gegenwärtige Regelung beizubehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2011OFOF 97/1Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche in der Karpfenstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2011VV 192Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche im Karpfenweg einrichtenAnfrage
- 5. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 358Zeitparkplätze und Anwohnerparkbereiche im Karpfenweg einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab