Wild-West im Hafengebiet?
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Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 191 entstanden aus Vorlage: OF 96/1 vom 13.11.2011
Betreff: Wild-West im Hafengebiet? Vorgang: ST 552/09 Schon im Jahr 2009 wurde durch den Magistrat festgestellt, dass es täglich mehrfach zu Verkehrsverstößen kommt. 1.138 Verkehrsverstöße im Jahr 2008 entsprechen mehr als vier Verkehrsverstößen täglich (bei Auslassung der Wochenenden und Feiertage). Da aufgrund der Stellungnahme jedoch nicht von einer täglichen Bestreifung ausgegangen werden kann, ist von einer deutlich höheren Zahl als vier Regelverstößen pro Tag auszugehen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Straßen im Westhafengebiet regelmäßig bestreift werden; 2. wie oft der Bereich in den Jahren 2009, 2010 und 2011 bestreift wurde; 3. zu welchen Tageszeiten der Bereich hauptsächlich bestreift wurde; 4. wie viele Verkehrsverstöße in den Jahren 2009, 2010 und 2011 festgestellt wurden; 5. welche Maßnahmen gegen Wiederholungstäter ergriffen wurden; 6. welche Reaktionen es auf die Anregungen beziehungsweise Informationen an die Hausverwaltungen gab.
Begründung: Es kommt immer noch täglich zu Verkehrsverstöße im Bereich des Westhafengebiets. Die Anregungen und Informationen an die Hausverwaltungen gemäß der Stellungnahme ST 552/09 haben wohl nicht gegriffen oder greifen nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 96/1Wild-West im Hafengebiet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011Sie sind hierVV 191Wild-West im Hafengebiet?Anfrage
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 472Wild-West im Hafengebiet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen