In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, wie der ÖPNV für Einkäufe in der Innenstadt attraktiver gestaltet werden kann. Ziel ist es, durch Kooperationen mit dem Einzelhandel Ticketermäßigungen zu schaffen, um die Nutzung des ÖPNV zu fördern und die Attraktivität des Einzelhandels zu steigern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Angeboten der ÖPNV für die Fahrt zum Einkauf in die Innenstadt oder in die Stadtteile attraktiver gemacht werden kann. Dabei ist zu prüfen, inwiefern beispielsweise in Kooperation mit dem Einzelhandel Modelle zu Ticketermäßigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. ÖPNV-Nutzer geschaffen werden können. Als Vorbild dienen hierbei bestehende Modelle zur Übernahme der Parkgebühren bei Einkauf in Geschäften oder dem Besuch von Kinos.
Begründung
Attraktiver Einzelhandel trägt zu lebendigen Stadtteilen bei. Die hohen Preise im ÖPNV machen die Fahrt zum Einkaufen in die Innenstadt oder in die Stadtteile unattraktiv. Wer beispielsweise ein Buch im Buchladen kaufen möchte, das zehn Euro kostet, zahlt für die ÖPNV-Fahrt innerhalb Frankfurts über fünf Euro, von jenseits der Stadtgrenze mindestens zehn Euro.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2020OFOF 1232/2In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021Sie sind hierVV 1897In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffenAnfrage
- 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 839In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen