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In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffen

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Schaffung von Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzer durch Kooperationen mit dem Einzelhandel. Ziel ist es, die Attraktivität des stationären Handels während der Corona-Krise zu steigern und die Existenznot der Gewerbetreibenden zu lindern. Durch Rückerstattungen und Gutscheine sollen Anreize für Kunden geschaffen werden, die den ÖPNV nutzen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Durch die Corona-Krise und dem weiterhin andauernden "Lockdown" sind neben Handel und Gastronomie auch Dienstleister, Industrie, Handwerk und weitere Arbeitszweige schwer beeinträchtigt. Der Onlinehandel boomt und stationäre Gewerbetreibende befinden sich in akuter Existenznot. Für die nachhaltige Stärkung und Belebung des Handels und der Gastronomie spielen insbesondere die Umsetzung neuer Konzepte in den Bereichen Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität und Standortattraktivität eine wichtige Rolle. Diese werden, u.a. im Frankfurter Wirtschaftsrat, mit dem Handelsverband und der IHK, gemeinsam mit den Entscheidungsträgern der Stadtverwaltung erörtert und Möglichkeiten zur Wirtschaftsförderung ausgelotet. Dabei sind die Interessen privater Parkhausbetreiber ebenso mit zu berücksichtigen, wie gesetzliche Rahmensetzungen. Nach den gesetzlichen Regelungen müssen die von den Genehmigungsbehörden genehmigten Beförderungsentgelte im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gegenüber jedermann gleich angewendet werden. Beförderungsentgelte dürfen nicht über- oder unterschritten werden; sie sind gleichmäßig anzuwenden. Möglich und zulässig ist es, wenn an Stelle des Fahrgastes ein Dritter die Beförderungsentgelte trägt. Dies könnte auch der Einzelhandel selbst sein, indem er z. B. Kunden, die mit dem ÖPNV an- und abreisen, bei Vorlage eines gültigen Tickets einen Teil der Ticketkosten rückerstattet oder auf den Kaufpreis der bei ihm gekauften Waren anrechnet. Dies ist ein bewährtes Verfahren, z. B. auch bei Parkgebühren. Hierzu ist keine gesonderte Kooperation zwischen dem Einzelhandel und den Betreibern des ÖPNV erforderlich. Daneben wäre grundsätzlich denkbar, dass der Einzelhandel die Kunden ab einem bestimmten Umsatz mit Gutscheinen belohnt, welche dann z. B. auch zum Kauf von ÖV-Tickets verwendet werden können. Der RMV bietet solche Gutscheinlösungen (Coupon-Code) für das RMV-Handyticket an. Darüber hinaus leistet der ÖPNV Beiträge, um die Fahrt zum Einkaufen attraktiver zu machen. Neben maximalem Fahrtenangebot und ausreichenden Kapazitäten in den Fahrzeugen, erfolgen verstärkte, intensivierte Reinigungen der Fahrzeuge. Die Prüfung und Durchsetzung der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase der Fahrgäste erfolgt in Bussen und Bahnen in verstärktem Maße. Zur Sanktionierung von Verstößen sind die Beförderungsbedingungen angepasst worden. Weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Attraktivität der Innenstädte werden, z. B. auch gemeinsam mit dem Städtetag, ausgelotet. Konkrete Maßnahmen sind mit den Betroffenen einvernehmlich abzustimmen und ggf. finanzielle Ausgleiche aus öffentlichen Kassen oder durch Dritte zu schaffen. Dies gilt insbesondere für die Parkraumbewirtschaftung und zeitweise unentgeltliches Parken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2020OFOF 1232/2In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Januar 2021VV 1897In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffenAnfrage
  3. 12. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 839In Kooperation mit Einzelhandel Vergünstigungen für ÖPNV-Nutzerinnen bzw. -Nutzer schaffen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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