Endlich neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit gehen: Die Menschen runter von der Straße holen und den Modellversuch "Housing First" in Frankfurt starten!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und den möglichen Start eines Modellversuchs "Housing First" in Frankfurt am Main, um Obdach- und Wohnungslosigkeit effektiver zu bekämpfen. Ziel ist es, Menschen von der Straße in eigene Wohnungen zu bringen, um ihnen zu ermöglichen, ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Oft wird Obdachlosen nur vorübergehend geholfen: Notunterkünfte, Kältebusse, Suppenküchen - das alles löst kurzfristige Probleme, verändert die Lebenssituation der Betroffenen aber nicht. Wer weg will von der Straße, muss Hürden überwinden, denn in der Obdachlosenhilfe wird normalerweise nach dem sogenannten Stufenmodell gearbeitet: Betroffene müssen zum Beispiel zunächst ihre Alkoholabhängigkeit in den Griff bekommen und dann im betreuten Wohnen beweisen, dass sie selbstständig genug sind - erst am Ende bekommen sie eine eigene Wohnung. Manche Leute schaffen es aber nicht, ihre Lebenssituation grundlegend zu verändern. Deshalb geht das Modell "Housing First" einen anderen Weg: Am Anfang steht die eigene Wohnung, dort können die Betroffenen dann in Ruhe versuchen, ihre Suchtprobleme oder psychischen Krankheiten in den Griff zu bekommen. Wer eingezogen ist, kann theoretisch für immer bleiben, der Mietvertrag gilt bedingungslos. Alle Hilfsangebote sind freiwillig: Auf Wunsch besuchen Sozialarbeiter die Mieterinnen und Mieter zu Hause, worüber gesprochen wird, entscheiden die Betroffenen. Wer Wohnungen an Obdachlose vermitteln will, braucht zunächst einmal Wohnungen. Das Housing-First-Konzept sieht vor, dass der soziale Träger eines entsprechenden Projektes nicht auch der Vermieter sein darf. Die Idee dahinter: Das Mietverhältnis soll nicht davon beeinflusst werden, ob, und wenn ja, wie die Betroffenen an Hilfsangeboten teilnehmen. Deshalb muss etwa Housing First Berlin auf dem Berliner Wohnungsmarkt suchen, das heißt: herumtelefonieren und Wohnungen besichtigen wie Privatpersonen auch. Kriterien dieses Modells: Um die Miete zahlen zu können, muss der Bewerber oder die Bewerberin einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Außerdem muss die Wohnungslosigkeit mindestens ein Jahr andauern, und es muss eine vielschichtige Problemlage geben, zum Beispiel durch eine zusätzliche Suchterkrankung. Wer bereits Hilfe bekommt, etwa in betreutem Wohnen, kann sich nicht mehr für Housing First bewerben. Mit anderen Worten: Housing First richtet sich an Härtefälle - zum Beispiel Menschen, die seit vielen Jahren auf der Straße leben und drogensüchtig sind. Der Magistrat sollte nach Vorbildern in Helsinki, Berlin, Düsseldorf und Wien neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit gehen, um diese Problemlagen nachhaltiger anzugehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2020OFOF 1525/1Endlich neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit gehen: Die Menschen runter von der Straße holen und den Modellversuch „Housing First“ in Frankfurt starten!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. Januar 2021Sie sind hierVV 1892Endlich neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit gehen: Die Menschen runter von der Straße holen und den Modellversuch „Housing First“ in Frankfurt starten!Anfrage
- 8. März 2021Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 568Endlich neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit gehen: Die Menschen runter von der Straße holen und den Modellversuch "Housing First" in Frankfurt starten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen