Grusonstraße
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Grusonstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fußgängerüberwege um den Danziger Platz03.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Mainkai hier: Ergebnisbericht Temporäre Umnutzung 202312.08.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Grusonstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 185 entstanden aus Vorlage: OF 57/4 vom 13.09.2016
Betreff: Grusonstraße Vorgang: M 204/04; § 8630 Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, wann er die Grusonstraße zu sanieren gedenkt und wann die Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr (gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630) erfolgen soll.
Begründung: Die Straße befindet sich mit dem teils gepflasterten Belag und der unklaren Abgrenzung der Parkplätze in einem fragwürdigen Zustand. Im östlichen Bereich können Fußgänger angesichts der jüngsten Baumaßnahme auch nicht mehr ungehindert bis zum Ostbahnhof gehen, sondern müssen die Straßenseite wechseln. Der eine U-Bahnabgang wird abgerissen und somit hat sich auch partiell die Wegebeziehung verändert. Angesichts dieser Umstände und des bereits vor über zehn Jahren getroffenen Beschlusses, die Grusonstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren, würde der Ortsbeirat gerne über die Planung und den weiteren Verlauf unterrichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2016OFOF 57/4GrusonstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 185GrusonstraßeAnfrage
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 72GrusonstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen