Welche Planungen gibt es für die Senioren- und Pflegeheime angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert Informationen über die Planungen für Senioren- und Pflegeheime angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus. Ziel ist es, die Lebensqualität der Bewohner zu sichern und Besuche sowie Ehrenamtsangebote während der Feiertage zu ermöglichen.
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Thema Senioren verfolgenFragen an den Magistrat
- Gibt es seitens des Gesundheitsamtes zwischenzeitlich ein Hygienekonzept, das es ermöglicht, dass trotz steigender Infektionszahlen die Bewohnerinnen und Bewohner besucht werden können oder wird dieses noch erarbeitet?
- Gibt es trägerübergreifende gemeinsame Richtlinien oder steht es jedem Träger frei, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen?
- Werden die Mitarbeitenden in den Einrichtungen regelmäßig auf Corona getestet?
- Werden hierfür Schnelltests verwendet, die kurzfristig ein Ergebnis anzeigen?
- Wäre es denkbar, dass durch die zur Verfügungstellung ausreichender Schnelltests die Angebote von Ehrenamtlichen wieder möglich werden? Dies besonders damit im Advent, an Weihnachten und an Sylvester - also an den kommenden Feiertagen, die traditionell in der Familie und im Freundeskreis gefeiert werden - wieder gemeinsam gefeiert werden kann.
Kontext
Beim ersten Lockdown im Frühjahr wurden die Menschen in den Senioren- und Pflegeheimen von einem Tag zum anderen völlig von der Außenwelt abgeschnitten und isoliert. Angebote von Ehrenamtlichen wurden gecancelt, Besuche der Angehörigen verboten. Dieser besonders gefährdete Personenkreis sollte vor einer Erkrankung mit den Coronavirus geschützt werden. Ein Mitglied des Ortsbeirates, das seit vielen Jahren alle 14 Tage einen offenen Seniorentreff mit insgesamt 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Pflegeheim in Rödelheim anbietet, erlebte hautnah, wie schlimm dies für die Menschen war. Sowohl für diejenigen die sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befanden, als auch für diejenigen, die dementiell erkrankt waren. Für die einen, weil Angebote, die Abwechslung in ihren Alltag gebracht haben, nicht mehr stattfanden; für die anderen, weil ihre Angehörigen sie nicht mehr besuchten, was sie nicht verstehen konnten. Bis heute bestehen in den Heimen massive Einschränkungen. Besuche von Angehörigen sind möglich, Freizeitangebote, z. B. von Ehrenamtlichen, finden nach wie vor nicht statt. Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigen die Infektionszahlen wieder an und damit auch notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Zwischenzeitlich ist jedoch auch bekannt, dass die massiven Kontaktbeschränkungen im Frühjahr für die alten Menschen einen deutlichen Verlust an Lebensqualität bedeutet haben. Sie sollten sich deshalb nicht noch einmal wiederholen. Da sich im Ortsbezirk 7 mehrere Senioren- und Pflegeheime in unterschiedlichster Trägerschaft befinden, bittet der Ortsbeirat um folgende Auskunft:
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2020OFOF 541/7Welche Planungen gibt es für die Senioren- und Pflegeheime angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus?Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 24. November 2020Sie sind hierVV 1840Welche Planungen gibt es für die Senioren- und Pflegeheime angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus?Anfrage
- 8. März 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 569Welche Planungen gibt es für die Senioren- und Pflegeheime angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen