Erwerb von Belegungsrechten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über die Anzahl der öffentlich geförderten Wohneinheiten im Ben-Gurion-Ring sowie die Angemessenheit des Erwerbs von 450 Belegungsrechten zu erteilen. Dies ist wichtig, um die zukünftige Verfügbarkeit von gefördertem Wohnraum zu bewerten.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten gibt es im Ben-Gurion-Ring?
- Hält die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend?
- Ab wann steht im Ben-Gurion-Ring aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung?
Begründung
Auf Grundlage des Magistratsvortrags M 125 hat es sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4824, die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019MM 126Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungenMagistratsvortrag
- 21. August 2020MM 125Erwerb von 450 Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen im Ben-Gurion-Ring hier: Mehrkostenvorlage zur Bewilligung von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2020Magistratsvortrag
- 4. Oktober 2020OFOF 1067/10Erwerb von BelegungsrechtenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 27. Oktober 2020Sie sind hierVV 1804Erwerb von BelegungsrechtenAnfrage
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 336Erwerb von BelegungsrechtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen