Spenden für den Westbahnhof?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen zu den Spenden für den Westbahnhof zu liefern. Es wird erwartet, dass die Herkunft, der Verwendungszweck und die zeitliche Verfügbarkeit der Mittel geklärt werden.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
1. woher die Spenden in Höhe von 200.000 Euro stammen, die 2019 für die Sanierung und den barrierefreien Umbau des Westbahnhofs vereinnahmt wurden; 2. welchen genauen Verwendungszweck diese Spenden jeweils haben; 3. warum diese Finanzmittel erst 2022 zur Verfügung gestellt werden; 4. warum ein solches Projekt öffentlicher Träger teilweise durch Spenden finanziert wird.
Kontext
Der Magistrat wird in Bezug auf den Magistratsbericht M 122 gebeten, zu prüfen und zu berichten,
Begründung
In der Mehrkostenvorlage zum Umbau des Westbahnhofs wird unter anderem zur Kenntnis gegeben, dass "die im Jahr 2019 als Spenden vereinnahmten Mittel in Höhe von 200.000 Euro mit dem Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt werden." Daraus ergibt sich Informationsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2020MM 122Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Frankfurt-West hier: Mehrkostenvorlage Planungsmittel (Lph 1 bis 4) und Mittelfreigabe für die Ausführungsplanung (Lph 5 bis 7)Magistratsvortrag
- 9. Oktober 2020OFOF 1220/2Spenden für den Westbahnhof?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2020Sie sind hierVV 1802Spenden für den Westbahnhof?Anfrage
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 363Spenden für den Westbahnhof?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen