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Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 während der Pandemie zu verbessern. Es wird gefordert, dass die Sozialverwaltung auch unter den schwierigen Bedingungen eine bürgerfreundliche Verwaltung sicherstellt, um den Leistungsberechtigten zeitnah zu helfen.

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Fragen an den Magistrat

  1. Wie wird nach der Schließung (d. h. der Abschaffung geregelter Öffnungszeiten) der Kommunalbehörden in Frankfurt ein schneller und unbürokratischer Zugang von Antragstellerinnen/Antragstellern zum örtlich zuständigen Sozialrathaus bzw. zur Zweigstelle des Jobcenters gewährleistet? Gibt es einheitliche Verfahrensweisen innerhalb der Sozialverwaltung?
  2. Viele städtische Mitarbeiter/innen arbeiten weiterhin im sogenannten Homeoffice, sind also nicht vor Ort. Kann unter diesen Bedingungen in Notfällen, wie dem Verdacht auf Kindesmisshandlung oder fehlende Versorgung Hilfebedürftiger, umgehend Hilfe geleistet werden, und wie wird sie organisiert, wenn kein persönlicher Kontakt hergestellt werden kann?
  3. Kann unter den derzeitigen Umständen auch in wirtschaftlichen Notlagen (z. B. bei Mittellosigkeit und drohender Obdachlosigkeit, aber auch Neuanmietung von Wohnraum) eine zügige Bearbeitung von Anträgen gewährleistet werden?
  4. Wie agieren die Sozialbehörden bei Versäumnissen anderer Behörden (namentlich der Ausländerbehörde) bezüglich möglicher Einstellung von Unterstützungsleistungen? Können die Sachverhalte kurzfristig geklärt werden?
  5. Wie werden Erstantragsteller/innen unterstützt, an deren Erwerbsfähigkeit Zweifel bestehen (Klärung der Zuständigkeiten aufgrund der Zersplitterung des Hilfesystems zwischen Jobcenter und Jugend- und Sozialamt)?
  6. Strebt die Sozialverwaltung nach Abklingen der Pandemie die Rückkehr zu geregelten Sprechzeiten in den Dienststellen an, oder soll die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache weiterhin stark reglementiert werden?

Begründung

Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen und Einzelunterstützer/innen beklagen die derzeitigen schon seit Monaten bestehenden Einschränkungen bzgl. Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden bei gleichzeitiger Verschlechterung der Lebensbedingungen vieler Leistungsberechtigter. Die eingerichteten "Hotlines" sind wenig hilfreich, wenn anschließend der erforderliche Kontakt zur Sachbearbeitung nicht erfolgen kann und viele Mitarbeiter/innen keine Hausbesuche mehr machen. Die mangelnde Erreichbarkeit war schon zuvor ein dauernder Kritikpunkt an der Arbeit des Jobcenters, nun sind gleichermaßen die Sozialrathäuser betroffen. Die Abwehr persönlicher Vorsprachen nach Bedarf führt häufig zu Missverständnissen, weil die Antragsteller/innen die Anforderungen nicht verstehen. Aber auch für die Stadt werden die Versäumnisse teuer, wenn die Kostenzusicherung für eine vermittelte Wohnung nicht rechtzeitig ausgestellt wird und der/die Antragsteller/in ein weiteres halbes Jahr in der Obdachloseneinrichtung verbringen muss/müssen. Leistungsberechtigte sind entgegen der Sichtweise im Jobcenter keine "Kunden". Dennoch haben sie Anspruch auf zügige qualifizierte Bearbeitung ihrer Anliegen. Auch unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen muss gerade die Sozialverwaltung eine bürgerfreundliche Verwaltung sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2020OFOF 1215/2Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie (hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West)Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 26. Oktober 2020Sie sind hier
    VV 1801Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie (hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West)
    Anfrage
  3. 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 215Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie (hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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