Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie (hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West)
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 während der Corona-Pandemie. Es wird betont, dass trotz der Einschränkungen die Hilfen und Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt wurden, insbesondere in Notlagen. Zukünftig ist eine Normalisierung der Zugänge zu den Sozialrathäusern und Jobcentern geplant.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Maßnahmen zur Vermeidung der Corona-Pandemie haben im Frühjahr teilweise zu kurzfristigen Schließungen von Sozialrathäusern und Jobcentern in Frankfurt geführt. Infolge waren Schutzkonzepte in Abstimmung mit dem Stadtgesundheitsamt zu entwickeln, die sichere Vorsprachen unter Berücksichtigung von Hygienevorgaben ermöglichen. Dabei stand der Schutz der vorsprechenden Menschen und der Mitarbeitenden im Vordergrund. Wegen unterschiedlichster räumlicher Bedingungen waren spezielle Schutzmaßnahmen, wie z.B. die Installation von Schutzwänden und Konzepte für einen pandemiegerechten Zugang individuell für jede Liegenschaft zu entwickeln. Dies vorangestellt, nimmt der Magistrat zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1.) Die Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch waren - wie alle anderen Sozialrathäuser und Besonderen Dienste - auch in der Corona Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Allerdings mussten die Zugänge infolge von Beschränkungen für das gesamte öffentliche Leben und der Vorgaben zur Kontaktminimierung eingeschränkt werden. Die Sozialrathäuser waren in dieser Zeit zu den bekannten Öffnungszeiten telefonisch und über E-Mail erreichbar. Bei direkten Vorsprachen konnte über die Sprechanlagen in den Eingangsbereichen, auch dringende Anliegen oder Notlagen geschildert werden, was nicht selten in einer persönlichen Vorsprache im Hause (unter Einhaltung der Schutzbedingungen) führte. Auch geplante Termine fanden statt. Die Gewährung der notwendigen Hilfen und Leistungen für die Menschen in den Stadtteilen konnte so gesichert werden. Soweit möglich erfolgten Arbeitsweisen und Verfahren zur Steuerung von Vorsprachen zwischen allen Sozialrathäusern einheitlich. Jedoch bestehen je nach baulichen Voraussetzungen in den Liegenschaften örtliche Unterschiedlichkeiten in den Zugangsbereichen, die zu berücksichtigen waren. Die Erreichbarkeit der Jobcenter erfolgte zentral über ein Service-Center oder direkt über lokale Rufkreisnummern sowie per Mail. So war die Antragstellung von SGB II Leistungen jederzeit sichergestellt und Nachfragen bei persönlichen Ansprechpartner (PaP) bzw. Leistungssachbearbeitenden möglich. Nach Erstellung der Schutzkonzepte und vorheriger telefonischer Vereinbarung, konnten persönliche Vorsprachen in allen Jobcentern wieder angeboten werden. Eine erweiterte Öffnung der Jobcenter für Vorsprachen mit und ohne Termine startete im Oktober 2020. Der starke Anstieg der Inzidenzzahlen vor Weihnachten hat jedoch verhindert, eine weitere Öffnung der Häuser zu forcieren.
Zu 2.) In den Sozialrathäusern und Jobcentern gab es pandemiebedingt verstärkt die Möglichkeit die Arbeit im "Home-Office" durchzuführen. Unabhängig davon waren die Dienststellen personell so ausgestattet, damit terminierte Vorsprachen und kurzfristige Hilfen gewährleistet werden konnten. Der Kinderschutz und die Versorgung hilfebedürftiger Personen waren priorisiert und sind ohne Einschränkung wahrgenommen worden. In allen Sozialrathäusern sind, auch in Pandemiezeiten, täglich Kinderschutzfälle bearbeitet und Kinder ggf. in Obhut genommen worden oder die Einleitung für Hilfen für Familien und Kindern erfolgt. Jeder Mitteilung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung wurde konsequent nachgegangen. Die Durchführung notwendiger Termine vor Ort wie Hausbesuche, Gespräche in Schulen oder Einrichtungen usw. waren durch die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sichergestellt. Auch die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen wurde ununterbrochen gewährleistet. Hausbesuche bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen erfolgten ebenso wie die Versorgung wohnungsloser Menschen. Notwendige Vorsprachetermine in Sozialrathäusern, Besonderen Diensten und Jobcentern waren unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Abstand halten und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Eingeschränkt war die Erreichbarkeit insofern, dass ein unbeschränkter freier Zugang unter den Bedingungen der Pandemie nicht zu gewährleisten war.
Zu 3.) Wie unter Antwort zu Frage 2 beschrieben, waren Sozialrathäuser, Besondere Dienste und das Jobcenter insbesondere für Notlagen erreichbar. Die Bereitstellung von Hilfen bei Mittellosigkeit oder drohender Obdachlosigkeit erfolgte in bewährter Form. Hausbesuche bei Mietschuldnerinnen oder -schuldner vor einer Zwangsräumung erfolgten ebenso wie die Teilnahme an Zwangsräumungen sowie die ggf. notwendige anschließende Versorgung mit einer Ersatzunterkunft. Im Jobcenter war die zeitnahe Bearbeitung von Anträgen vor Ort und aufgrund der elektronischen Aktenführung auch im Home-Office möglich.
Zu 4.) Sofern die Leistungsgewährung vom ausländerrechtlichen Status abhängt und eine maßgebliche Information trotz Mitwirkung durch den Betroffenen nicht erlangt werden konnte, werden Leistungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang zunächst überbrückend gewährt. In der Regel ist in besonders eilbedürftigen Fällen eine direkte Abklärung zwischen dem Jugend- und Sozialamt und der Ausländerbehörde möglich. Bei SGB II Anträgen ist der aufenthaltsrechtliche Status ein entscheidungsrelevanter Bestandteil der Prüfung. Gibt es im Einzelfall unklare Hinweise bezüglich des Aufenthaltes, nimmt auch das Jobcenter direkt Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.
Zu 5.) Der Bundesgesetzgeber hat den Bezug von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II an das Kriterium der Erwerbsfähigkeit gebunden. Gibt es Zweifel an der Erwerbsfähigkeit, wird ein Verfahren nach § 44a SGB II eingeleitet. Zunächst prüft der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit die Erwerbsfähigkeit. Ist die Erwerbsunfähigkeit festgestellt erfolgt die Antragstellung im Sozialrathaus auf SGB XII Leistungen und die anschließende Begutachtung durch die Deutsche Rentenversicherung. Bis zur abschließenden Klärung der Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger erfolgen die existenzsichernden Leistungen weiterhin durch das Jobcenter Frankfurt.
Zu 6.) Sofern es die Rahmenbedingungen der Pandemie zulassen (Verordnungen, etc.) ist beabsichtigt, die Zugänge zu den Sozialrathäusern und den Jobcentern weiter zu normalisieren. Nach dem Ende der Pandemie wird es wieder geregelte Öffnungszeiten ohne Zugangsbeschränkungen geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2020OFOF 1215/2Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie (hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West)Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. Oktober 2020VV 1801Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie (hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West)Anfrage
- 1. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 215Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie (hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab