Ampelschaltung Leunastraße
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Adolf-Haeuser-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Radschnellverbindung Frankfurt-Wiesbaden (FRM 3) Grundsatzbeschluss und Freigabe von Vorplanungsmitteln13.02.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen AdolfHaeuserStraße und Gebeschusstraße sicherer gestalten03.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Adolf-Haeuser-Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 176 entstanden aus Vorlage: OF 197/6 vom 10.11.2011
Betreff: Ampelschaltung Leunastraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen auf der Leunastraße, insbesondere am "Leunakreisel", so optimiert werden können, dass der Verkehr von der Liederbacher Straße und der Adolf-Haeuser-Straße besser abfließen kann.
Begründung: Zu unterschiedlichen Tageszeiten und auch am Wochenende ist immer wieder zu beobachten, dass der Verkehr aufgrund von zu kurzen Grünphasen sowohl von der Liederbacher Straße als auch von der Adolf-Haeuser-Straße nicht abfließen kann. Auf der Adolf-Haeuser-Straße kommt es daher immer wieder zu Rückstaus bis zum Bahnhof. Dabei ist auf der Leunastraße kein großer Verkehrsfluss. Daher hält es der Ortsbeirat 6 für sinnvoll, die Ampelschaltungen dahin gehend zu überprüfen, wie sie für einen optimalen Verkehrsfluss eingestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2011OFOF 197/6Ampelschaltung LeunastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2011Sie sind hierVV 176Ampelschaltung LeunastraßeAnfrage
- 20. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 302Ampelschaltung LeunastraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen