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Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße

Vorlagentyp: V
60 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die Legionellen-Kontamination in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße gebeten. Es wird gefordert, dass der Magistrat die bisherigen Maßnahmen und geplanten Sanktionen gegenüber Vonovia darlegt, um die Gesundheitsgefahren für die Bewohner zu beseitigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Wohnen verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Seit wann ist dem Magistrat die Kontamination des Trinkwassers in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße mit Legionellen bekannt?
  2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Magistrats, insbesondere des Gesundheitsamtes, seit bekannt werden der Legionellen-Kontamination ergriffen?
  3. Wurden der Vonovia Fristen gesetzt, bis wann sie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Bekämpfung der Legionellen-Kontamination zu ergreifen hat?
  4. Welche Sanktionen plant der Magistrat gegen die Vonovia im Falle einer Nichtumsetzung der Maßnahmen?
  5. Sind Maßnahmen seitens des Magistrats geplant, falls die Vonovia die Legionellen-Kontamination nicht in den Griff bekommt?

Begründung

Seit 2013 ist bekannt, dass das Trinkwasser in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße mit Legionellen-Bakterien kontaminiert ist, welche schwere und potenziell tödliche Lungenerkrankungen erzeugen können. Seitdem ist keine tiefgreifende Sanierung erfolgt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden durch die Vonovia lediglich mit kostengünstigen oberflächlichen Änderungen vertröstet. Das Wasser ist weiterhin so stark mit Legionellen verseucht, dass selbst Händewaschen bereits gefährlich ist und eine Legionellen-Pneumonie hervorrufen kann. Der Frankfurter Rundschau ist zu entnehmen, dass dem Gesundheitsamt die Kontamination bereits seit 2013 bekannt ist und der Vonovia seitens des Amtes die Notwendigkeit weiterer Sanierungsmaßnahmen immer wieder mitgeteilt wurde. Bisher haben die von der Vonovia ergriffenen Maßnahmen aber nicht zu einer Behebung der Kontamination geführt. Es ist daher dringend erforderlich, dass der Magistrat Auskunft über die derzeitigen Maßnahmen und die geplanten Sanktionen erteilt. Der Zustand ist umgehend zu beheben, um die von den Legionellen ausgehenden Gefahren für die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohnern abzuwenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2020OFOF 1742/5Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2020Sie sind hier
    VV 1761Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße
    Anfrage
  3. 29. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 2015Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 5
Sitzung 46 · 22.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 47 · 19.02.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 1 · 07.05.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 3 · 02.07.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 4 · 10.09.2021
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53 1

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