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Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
60 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße. Es wird festgestellt, dass die Vonovia alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen hat und keine Sanktionen geplant sind. Eine grundlegende Sanierung des Wasserversorgungssystems wurde bereits abgeschlossen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Anfrage des OBR 5 ist vom 18.09.2020. Die Beantwortung der Fragen insbesondere zu Sanktionen und Maßnahmen hat sich daher überholt.

Zu 1.: Die ersten Legionellenbefunde sind dem Gesundheitsamt im September 2013 zugegangen. Direkt nach Bekanntwerden wurden auf Anforderung durch das Gesundheitsamt durch den Betreiber entsprechende Maßnahmen zur direkten Gefahrenabwehr veranlasst.

Zu 2.: Gemäß der Trinkwasserverordnung § 16 Abs. 7 obliegen dem Unternehmer oder sonstige Inhaber (USI) der Wasserversorgungsanlage bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes entsprechende Pflichten. Unter anderem ist er verpflichtet Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache durchzuführen, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und Maßnahmen durchzuführen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind. Diesen Verpflichtungen ist die Vonovia nachgekommen.

Zu 3.: Es mussten keine Fristen gesetzt werden, da die Vonovia Maßnahmen zur Bekämpfung der Legionellen veranlasst hat und dies auch zeitlich im Rahmen der technischen Regeln erfolgte.

Zu 4.: Seitens des Magistrats werden keine Sanktionen geplant. Eine grundlegende Sanierung des Gesamtsystems ist zwischenzeitlich erfolgt und Anfang der KW 32/2021 mit wenigen erforderlichen Restarbeiten abgeschlossen worden. Gemäß den technischen Regeln muss jetzt eine weitere Untersuchung erfolgen.

Zu 5.: Sollte es zu einer erneuten Überschreitung des technischen Maßnahmewertes kommen, hat der USI die oben bereits erwähnten Pflichten nach § 16 Abs. 7. Das Gesundheitsamt überwacht gemäß § 9 Abs. 8 Trinkwasserverordnung, ob der USI seinen oben genannten Verpflichtungen nachkommt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2020OFOF 1742/5Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2020VV 1761Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder LandstraßeAnfrage
  3. 29. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 60 Wochen
    STST 2015Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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