Krähenjagd auf den Oberräder Feldern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert Informationen zur Krähenjagd auf den Oberräder Feldern, um die rechtlichen und praktischen Aspekte der Jagdausübung zu klären. Ziel ist es, die Auswirkungen der Jagd auf die Bevölkerung und die Umwelt zu verstehen und mögliche alternative Methoden zur Konfliktlösung zu prüfen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Wann hat die Jagdgenossenschaft Sachsenhausen Oberrad das Jagdausübungsrecht zuletzt verpachtet?
- Für welchen Zeitraum wurde es verpachtet?
- Ist die Stadt direkt oder indirekt, z. B. über Tochtergesellschaften, die mehrheitlich in ihrem Eigentum stehen, Mitglied in dieser Jagdgenossenschaft bzw. hat sie in diesem Gebiet Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf?
- Wenn ja, mit welcher Fläche und mit wie vielen Stimmen?
- Wie hat die Stadt ggf. bei der Verpachtung des Jagdausübungsrechts zuletzt abgestimmt, wer hat das Stimmrecht ausgeübt?
- Gibt es Flächen in diesem Bezirk, die nach § 6a Bundesjagdgesetz befriedet sind?
- Wo hat die Jagdgenossenschaft Sachsenhausen Oberrad als Körperschaft öffentlichen Rechts ihren Sitz? Wer ist Vorstand dieser Körperschaft?
- Wo werden die Dokumente dieser Körperschaft, wie zum Beispiel Sitzungsprotokolle, archiviert?
- Wann wurde das Jagdrevier Sachsenhausen Oberrad festgelegt? Wann wurde es zuletzt geändert?
- Wie viele Hektar Grundfläche umfasst der Jagdbezirk? Auf wie vielen Hektar davon darf die Jagd ausgeübt werden?
- Welche Erkenntnisse über Ernteschäden in diesem Bezirk durch Rabenkrähen liegen vor?
- Was ist über die Höhe dieser Schäden bekannt, und wie wurden diese Schäden verifiziert?
- Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, dass die Schäden durch die Bejagung begrenzt worden sind?
- Wurden Methoden der nicht letalen Vergrämung der Krähen in diesem Bezirk erprobt?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Begründung
Die Jagd auf die Rabenkrähen (Corvus corone) verärgert seit einiger Zeit die Oberräder Bevölkerung durch den Lärm, den sie verursacht. Der Schusswaffengebrauch verängstigt viele Menschen, da er durch den selten gewordenen Einsatz grundsätzlich als Bedrohung wahrgenommen wird. In diesem Konflikt verweist die Stadt auf die rechtliche Situation, nach der die Krähenjagd dem Jagdpächter zu gestatten ist. Damit macht sich die Stadt einen schlanken Fuß. Ein Ortstermin brachte keine Aufklärung, wie es überhaupt zur Verpachtung gekommen ist. Das muss jetzt durch diese Anfrage geklärt werden. Erkennbar arbeiten die städtischen Behörden nicht zusammen, um geeignete Wege aus dem Konflikt über die Krähenjagd zu finden. Geschossene Tiere werden nicht verzehrt oder anderweitig verwertet, sondern vernichtet. Der Verkauf der Jagdstrecke ist untersagt. Dem Jagdpächter entstehen durch sein Geschäft somit Kosten. Offensichtlich erfolgt die Jagd zum Freizeitvergnügen des Jägers. Die Oberräder Bevölkerung nutzt die Feldwege intensiv als Naherholungsgebiet. Die Krähenjagd wird von vielen als unangemessene Nutzung des Naherholungsgebiets betrachtet. Die Bejagung der Krähen erscheint tierschutzrechtlich fragwürdig, da der erforderliche vernünftige Grund für die Entnahme (fachsprachlich für Totschießen) der Tiere fehlt. Ein Nutzen für die Aufrechterhaltung der Biodiversität ist wissenschaftlich widerlegt. Berichte über Ernteschäden sind anekdotisch. Die Schadensreduzierung erscheint zweifelhaft, denn die Bestandsreduzierung ist nicht dauerhaft, weil aus anderen Flächen in kürzester Zeit wieder Vögel zuwandern. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über den Nutzen der Jagd in Bezug auf die Vermeidung von Ernteschäden machen. Nicht letale Methoden können ebenso effektiv sein und sollten daher bevorzugt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2020OFOF 1735/5Krähenjagd auf den Oberräder FeldernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2020Sie sind hierVV 1759Krähenjagd auf den Oberräder FeldernAnfrage
- 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 69Krähenjagd auf den Oberräder FeldernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen