Krähenjagd auf den Oberräder Feldern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat zu verschiedenen Aspekten der Krähenjagd auf den Oberräder Feldern, um Klarheit über die rechtlichen und praktischen Gegebenheiten zu erhalten. Ziel ist es, die Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich Lärm und Tierschutz zu adressieren und mögliche alternative Methoden zur Schadensvermeidung zu prüfen.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Jagd auf die Rabenkrähen (Corvus corone) verärgert seit einiger Zeit die Oberräder Bevölkerung durch den Lärm, den sie verursacht. Der Schusswaffengebrauch verängstigt viele Menschen, da er durch den selten gewordenen Einsatz grundsätzlich als Bedrohung wahrgenommen wird. In diesem Konflikt verweist die Stadt auf die rechtliche Situation, nach der die Krähenjagd dem Jagdpächter zu gestatten ist. Damit macht sich die Stadt einen schlanken Fuß. Ein Ortstermin brachte keine Aufklärung, wie es überhaupt zur Verpachtung gekommen ist. Das muss jetzt durch diese Anfrage geklärt werden. Erkennbar arbeiten die städtischen Behörden nicht zusammen, um geeignete Wege aus dem Konflikt über die Krähenjagd zu finden. Geschossene Tiere werden nicht verzehrt oder anderweitig verwertet, sondern vernichtet. Der Verkauf der Jagdstrecke ist untersagt. Dem Jagdpächter entstehen durch sein Geschäft somit Kosten. Offensichtlich erfolgt die Jagd zum Freizeitvergnügen des Jägers. Die Oberräder Bevölkerung nutzt die Feldwege intensiv als Naherholungsgebiet. Die Krähenjagd wird von vielen als unangemessene Nutzung des Naherholungsgebiets betrachtet. Die Bejagung der Krähen erscheint tierschutzrechtlich fragwürdig, da der erforderliche vernünftige Grund für die Entnahme (fachsprachlich für Totschießen) der Tiere fehlt. Ein Nutzen für die Aufrechterhaltung der Biodiversität ist wissenschaftlich widerlegt. Berichte über Ernteschäden sind anekdotisch. Die Schadensreduzierung erscheint zweifelhaft, denn die Bestandsreduzierung ist nicht dauerhaft, weil aus anderen Flächen in kürzester Zeit wieder Vögel zuwandern. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über den Nutzen der Jagd in Bezug auf die Vermeidung von Ernteschäden machen. Nicht letale Methoden können ebenso effektiv sein und sollten daher bevorzugt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2020Sie sind hierOFOF 1735/5Krähenjagd auf den Oberräder FeldernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2020VV 1759Krähenjagd auf den Oberräder FeldernAnfrage
- 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 69Krähenjagd auf den Oberräder FeldernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme