Krähenjagd auf den Oberräder Feldern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Krähenjagd im Jagdbezirk Oberrad - Sachsenhausen Süd. Es wird erläutert, dass die Jagdgenossenschaft die Jagd verpachtet hat und die Stadt Frankfurt am Main Mitglied ist. Zudem wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Situation bezüglich Wildschäden eingegangen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Jagdgenossenschaft Oberrad - Sachsenhausen Süd hat zuletzt mit Pachtvertrag vom 28.10.2019 die Jagd verpachtet. Zu
- Nach § 10 Hessisches Jagdgesetz beträgt die Mindestpachtzeit für Niederwildreviere 10 Jahre. Daher wurde die Pachtzeit auf 10 Jahre festgelegt. Zu
- Als Eigentümerin mehrerer Flächen im Bereich des Jagdbezirks Oberrad Sachsenhausen Süd ist die Stadt Mitglied der Jagdgenossenschaft. Auf Ihren Flächen darf die Jagd ausgeübt werden. Zu
- Jeder Grundstückseigentümer hat, unabhängig von der jeweiligen Flächengröße oder Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme in der Jagdgenossenschaft. Dies gilt auch für die Stadt Frankfurt am Main. Zu
- Aus Datenschutzgründen kann der Magistrat dazu keine Ausführungen machen. Zu
- Im Bereich des Jagdreviers Oberrad Sachsenhausen Süd liegen keine nach § 6a Bundesjagdgesetz befriedeten Flächen. Zu
- Zur Vertretung der Jagdgenossenschaft wählt diese einen Vorstand. Dieser wird entsprechend dem in der durch die Jagdbehörde genehmigten Satzung vorgesehen Umfang bzw. Positionen gebildet. Der Sitz der Jagdgenossenschaft befindet sich regelmäßig am Wohnsitz des Vorsitzenden des Vorstandes. Zu
- Die Dokumente der Körperschaft werden beim jeweiligen Vorsitzenden archiviert und entsprechend an den Nachfolger übergeben. Zu
- Anhand der vorliegenden Akte ist ein genauer Zeitpunkt der Festlegung nicht feststellbar. Ausweislich des Pachtvertrages datiert vom
- April 1956 wurde bereits auf das Jagdrevier Oberrad und Sachsenhausen Süd mit den heutigen Grenzen verwiesen. Karten aus dieser Zeit sind in den Akten nicht vorhanden. Aus der vorliegenden Akte sind keine Flächenänderungen des Jagdrevieres erkennbar. Zu
- Die Größe des Jagdbezirks beläuft sich auf 823 ha, Stand 2019 waren davon 271 ha bejagbar. Zu
- Ernteschäden sind der Unteren Jagdbehörde nicht anzuzeigen. Einzig im Rahmen eines Antrags nach § 27 Bundesjagdgesetz zum Zweck der Anordnung der Aufhebung der Schonzeit zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens sind Nachweise über Wildschäden zu erbringen. Diese müssen eine notstandsähnliche Lage begründen. Im Antragsfall sind angezeigte Wildschäden durch den Wildschadensschätzer gemeinsam mit der Unteren Jagdbehörde zu prüfen. Zu
- Eine Aussage kann der Magistrat nicht treffen, da der Unteren Jagdbehörde keine Schäden angezeigt wurden. Zu
- Hierzu kann von Seiten der Unteren Jagdbehörde keine Einschätzung getroffen werden. Eine Überprüfung der Begrenzung von Schäden durch Bejagung kann nur durch ein mehrjähriges Monitoring erbracht werden. Dies ist auch die Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde. Zu
- Außerhalb der Jagdzeiten sind zur Verhinderung von Wildschäden lediglich nicht letale Mittel zu verwenden. Eine Ausnahme besteht bei der Anordnung des Abschusses zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens im Sinne des § 27 Bundesjagdgesetz. Zu
- Da aktuell keine Nachweise über Schäden vorliegen, können weder die Untere Jagdbehörde hierzu eine Einschätzung treffen noch Rückschlüsse auf den Erfolg nicht letaler oder letaler Mittel gezogen werden. Lediglich im Jahr 2017 wurde im Rahmen eines Antrages nach § 27 Bundesjagdgesetz auf die nicht letalen Mittel Bezug genommen. Dabei wurde der Unteren Jagdbehörde mitgeteilt, dass die nicht letalen Mittel zur Vergrämung der Rabenkrähen keine Wirkung zeigten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2020OFOF 1735/5Krähenjagd auf den Oberräder FeldernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2020VV 1759Krähenjagd auf den Oberräder FeldernAnfrage
- 15. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 69Krähenjagd auf den Oberräder FeldernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab