Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof II
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2011, V 170 entstanden aus Vorlage: OF 191/9 vom 24.10.2011
Betreff: Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof II Vorgang: OM 63/11 OBR 9, ST 892/11 Der Ortsbeirat hatte den Magistrat gebeten, das Engagement des Bürgervereins Eschersheim für die Trauernden auf dem Eschersheimer Friedhof zu unterstützen, die weiteren Kosten für ein neues Vordach der Trauerhalle zu übernehmen und das Projekt zu einem zügigen Abschluss zu bringen. Der Magistrat hat diese Bitte mit dem Hinweis auf die unverhältnismäßigen Kosten der Maßnahme und die geringe Auslastung der Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof abgelehnt. Die Höhe der insgesamt anfallenden Kosten hat er dem Ortsbeirat jedoch nicht mitgeteilt. Nachdem nun aber der Bürgerverein angeboten hat, sich mit einem großzügigen Betrag von 8.000 Euro an den Gesamtkosten zu beteiligen, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, auf welchen Betrag sich die insgesamt anfallenden Kosten für die Errichtung eines Vordachs der Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof belaufen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2011OFOF 18/9Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Mai 2011OMOM 63Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer FriedhofDirektanregung
- 26. Juli 2011STST 892Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer FriedhofStellungnahme
- 24. Oktober 2011OFOF 191/9Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2011Sie sind hierVV 170Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof IIAnfrage
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 197Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen