Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof II
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 197
Betreff: Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof II Der Bürgerverein hat dem Magistrat eine Kostenschätzung für eine Überdachung in Höhe von 12.923,40 Euro eingereicht. Darin waren die Dachdeckung, die Entwässerung, die Fundamentierung und die Bauplanung nicht enthalten. Eine detaillierte Kostenschätzung würde zusätzliche Kosten nach sich ziehen und wurde daher vom Magistrat nicht vorgenommen. Durch Erfahrungswerte bei ähnlichen Maßnahmen müssten hier mindestens 50.000,- Euro veranschlagt werden. Inzwischen ist das Dach der Trauerhalle selbst in einem sehr schlechten Zustand. Auf Grund der finanziellen Situation des Gebührenhaushalts musste eine Dachsanierung vorerst zurückgestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Verfahren zwischen 17.000,- und 25.000,- Euro. Aufgrund dieser zusätzlich anstehenden Ausgaben, stehen in keinem Fall Mittel für den Bau eines Vordaches zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2011OFOF 18/9Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Mai 2011OMOM 63Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer FriedhofDirektanregung
- 26. Juli 2011STST 892Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer FriedhofStellungnahme
- 24. Oktober 2011OFOF 191/9Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2011VV 170Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof IIAnfrage
- 6. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 197Vordach für Trauerhalle auf dem Eschersheimer Friedhof IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab