Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage Glauburgschule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung von Elektroladestationen in öffentlichen Parkhäusern und der Quartiersgarage Glauburgschule zu prüfen. Dies soll zur Förderung der Elektromobilität und zur Verbesserung der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge beitragen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFragen an den Magistrat
a) in welchen öffentlichen Parkhäusern und Quartiersgaragen es bereits Ladestationen für Elektrofahrzeuge gibt und b) ob in der Quartiersgarage Glauburgschule eine Ladestation eingerichtet werden kann.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2020OFOF 850/3Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2020Sie sind hierVV 1656Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage GlauburgschuleAnfrage
- 7. September 2020STST 1521Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage GlauburgschuleStellungnahme
- 4. September 2023OFOF 577/3Abstellmöglichkeiten für E-Bikes in der Quartiersgarage LenaustraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. September 2023OFOF 582/3Abstellmöglichkeiten für E-Bikes in der Quartiersgarage LenaustraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Oktober 2023OMOM 4689Abstellmöglichkeiten für EFahrräder in der Quartiersgarage LenaustraßeDirektanregung
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 205 WochenSTST 303Abstellmöglichkeiten für E Fahrräder in der Quartiersgarage LenaustraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen