Mülltonnen - nicht an der Hauswand platzieren - Brandgefahr
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert Informationen über die Sensibilisierung der Hauseigentümer bezüglich der Abstandsgebote von Mülltonnen zur Hausfassade, um Brandgefahren zu minimieren. Ziel ist es, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Gebäude zu gewährleisten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
- Inwieweit ist das Abstandsgebot der Mülltonnen zur Hausfassade den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern im Ortsbezirk bekannt/bekannt gemacht worden, bzw. wie können diese sensibilisiert werden?
- Kann die Feuerwehr aktiv eingreifen, bevor Schlimmeres passiert?
- Gibt es bei der Bauanfrage und der Bauberatung der Stadt entsprechende Hinweise zum vorsorgenden Brandschutz?
Kontext
Die Aufstellung der Mülltonnen sollte nicht im Bereich einer Hausfassade erfolgen, da bei einem Brand der Mülltonne eine Brandausbreitung auf das Gebäude möglich ist. So steht es auf der Internetpräsenz unserer Frankfurter Feuerwehr. Trotzdem ist die gängige Praxis im Ortsbezirk 8 teilweise anders. Auch direkt an den sehr oft verwendeten, preiswerten Wärmedämmungen auf Erdölbasis sind immer wieder Mülltonnen abgestellt und brandgefährlich. Auch durch den Antragsteller wurden in naher Umgebung einige Mülltonnen direkt an oben beschriebenen Hausfassaden entdeckt.
Begründung
Die Aufstellung der Mülltonnen sollte nicht im Bereich einer Hausfassade erfolgen, da bei einem Brand der Mülltonne eine Brandausbreitung auf das Gebäude möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2020OFOF 511/8Mülltonnen - nicht an der Hauswand platzieren - BrandgefahrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020Sie sind hierVV 1644Mülltonnen - nicht an der Hauswand platzieren - BrandgefahrAnfrage
- 7. September 2020Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1507Mülltonnen - nicht an der Hauswand platzieren - BrandgefahrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen