Mülltonnen - nicht an der Hauswand platzieren - Brandgefahr
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Platzierung von Mülltonnen und der damit verbundenen Brandgefahr. Es wird empfohlen, keine Brandlasten vor Fassaden zu lagern und Müllbehälter in die Gebäude zu integrieren, um das Risiko von Bränden zu minimieren.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1: Im Rahmen eines gemeinsamen Merkblattes des Deutschen Feuerwehrverbands und der Feuerwehr Frankfurt am Main erfolgt die Empfehlung, keine Brandlasten vor Fassaden zu lagern. Das Merkblatt wird unter anderem auf der Homepage der Feuerwehr Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt (http://www.feuerwehr-frankfurt.de/index.php/mediathek/category/25-allgemein#, "Ihre Sicherheit - Verhalten bei Wohnungsbränden").
Zu 2: Im Regelbau, wie z. B. im Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze, ist ein Eingreifen der Feuerwehr als vorbeugende Maßnahme nicht möglich. Eine gesetzliche Grundlage, die es erlaubt im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes tätig zu werden, gibt es nicht. Im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes besteht eine Eingriffsbefugnis nur bei Gebäuden, die dem Anwendungsbereich der Gefahrenverhütungsschauverordnung unterliegen. Hier kann der Vorbeugende Brandschutz im Zuge der Gefahrenverhütungsschau tätig werden.
Zu 3: Gemäß den "Allgemeinen Leitlinien für die Bauplanung und Bauberatung" wird regelmäßig dahingehend beraten, dass Müllbehälter in die Gebäude zu integrieren sind. Eine explizite Beratung hinsichtlich Brandschutz erfolgt nicht. Wenn eine Anordnung im Außenbereich unumgänglich ist, sind sie einzuhausen und einzugrünen. Eine Beratung durch die Branddirektion hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes erfolgt erst bei Sonderbauten nach § 2 Hessische Bauordnung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2020OFOF 511/8Mülltonnen - nicht an der Hauswand platzieren - BrandgefahrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020VV 1644Mülltonnen - nicht an der Hauswand platzieren - BrandgefahrAnfrage
- 7. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1507Mülltonnen - nicht an der Hauswand platzieren - BrandgefahrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab