Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer Sanierung
Zusammenfassung
Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof in Nieder-Erlenbach steht vor dem Abriss, was eine emotionale Entscheidung für die Bürger*innen darstellt. Es wird vorgeschlagen, alternative Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Kosten zu minimieren und die Trauerhalle zu erhalten.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- Welche Alternativen der Sanierung der Trauerhalle, wie z. B. eine kostengünstigere Eindeckung durch Zinkblech, wurden durch das Grünflächenamt bzw. den Gutachter mit welchem Ergebnis geprüft? - Wurden bereits Angebote der Hauptgewerke, ggf. von ortsansässigen Betrieben eingeholt? - Kann bei einer Sanierung ein Teil der Kosten durch Eigenleistung engagierter Bürgerinnen und Bürger erbracht werden?
Kontext
Wie am 18.02.2020 in der Ortsbeiratssitzung durch Vertreter des Grünflächenamtes erläutert, steht die Trauerhalle auf dem Friedhof in Nieder-Erlenbach vor dem Abriss. Da es sich hierbei um eine sehr tief greifende und emotional belastende Entscheidung für die Nieder-Erlenbacher Bürger*innen handelt und die Kosten einer Sanierung gegebenenfalls die Abrisskosten mit nachfolgendem Neubau eines Unterstandes nicht übersteigen, müssen seitens des Grünflächenamtes auch günstigere Sanierungsmöglichkeiten geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2020OFOF 264/13Trauerhalle auf dem alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer SanierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2020Sie sind hierVV 1600Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer SanierungAnfrage
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 805Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer SanierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen