Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer Sanierung
Zusammenfassung
Die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach ist sanierungsbedürftig aufgrund von Schäden an der Dacheindeckung und der Dachkonstruktion. Der Magistrat plant eine umfassende Schadensaufnahme und die Vorbereitung einer Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund von Schäden an der Dacheindeckung der Trauerhalle sowie zum Teil erheblichen Schäden bei der Dachkonstruktion ist die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach sanierungsbedürftig. Bei der Bestandsaufnahme des Gebäudezustandes wurde als Sanierungsmaßnahme dabei bisher lediglich die Wiederherstellung der jetzigen Bausubstanz geprüft. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass ggf. eine komplette Neueindeckung des Daches notwendig werden könnte. Dies stellt eine erhebliche Kostenunsicherheit bei den geschätzten Sanierungskosten dar. Daneben gibt es auch etliche Setzungsbewegungen am Gebäude, welche durch die erkennbaren Risse im Mauerwerk offensichtlich sind. Dies gilt es weiter zu beobachten. Der Magistrat hat nun ein Ingenieurbüro mit der konkreten aktuellen Schadensaufnahme und der Aufstellung der einzelnen Sanierungsleistungen beauftragt. Dies dient als Vorbereitung einer möglichen Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten. Im Anschluss kann geprüft werden, ob im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung Angebote lokaler Betriebe zur Sanierung eingeholt werden können. Eine Sanierung in Eigenleistung durch Bürgerinnen und Bürger ist aus Sicht des Magistrats leider nicht möglich, da es sich bei der Trauerhalle um ein öffentliches Gebäude handelt. Dem Magistrat obliegt die Verkehrssicherungspflicht, die er sicherstellen muss. Zudem müssen Gewährleistungsansprüche, welche sich aufgrund einer Bauleistung ergeben, auch eingefordert werden können. Da aufgrund der derzeitigen Situation durch die Corona-Pandemie eine Vorstellung und Erläuterung der Maßnahmen in der nächsten Ortsbeiratssitzung am 21.04.2020 nicht möglich ist, wird der Magistrat zeitnah nochmals auf den Ortsbeirat zukommen und ihm die nächsten Schritte erläutern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2020OFOF 264/13Trauerhalle auf dem alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer SanierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2020VV 1600Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer SanierungAnfrage
- 20. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 805Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer SanierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab