Mehr Begrünungsmaßnahmen im Ortsbezirk 10
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1585 entstanden aus Vorlage: OF 946/10 vom 01.02.2016
Betreff: Mehr Begrünungsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftig die Zahl der Baumpflanzungen und der Begrünungsmaßnahmen in Bonames und den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 deutlich gesteigert werden können, ohne dabei andere wichtige Bereiche bzw. Nutzungen zu verdrängen. Dies bezieht sich ausschließlich auf tatsächlich freie Flächen. Der Klimawandel erfordert, dass verstärkt intelligente Anstrengungen für mehr Bäume und mehr Grün auch im Frankfurter Nordosten unternommen werden.
Begründung: Gerade Baumpflanzungen müssen mit Vernunft und Augenmaß erfolgen, sind jedoch oft möglich. Dies gilt umso mehr, als entlang von Wegen, Straßen und Bahntrassen freie Stellen vor Ort vorhanden sind. Hier sind als Beispiele das Niddatal entlang der Homburger Landstraße, die Gießener Straße, die U-Bahn-Linien U 2, U 5 und die Straßenbahnlinie 18 sowie die Bundesstraße 3 und die Bundesautobahn 661 zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2016OFOF 946/10Mehr Begrünungsmaßnahmen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016Sie sind hierVV 1585Mehr Begrünungsmaßnahmen im Ortsbezirk 10Anfrage
- 9. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 759Mehr Begrünungsmaßnahmen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen