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Fragen zum reduzierten Hort

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Begründung

Zu 1. . Die Frühbetreuung stellt entweder eine zusätzliche Initiative der Lehrer/-innen oder eine Privatinitiative der Eltern dar, die für Kinder ohne Hortplatz und mit berufstätigen Eltern sehr zu begrüßen ist. Als Ersatz für die Vormittagsbetreuung im Hort war sie aber ursprünglich nicht gedacht und soll es auch in Zukunft keinesfalls sein, wenn nicht die gleichen Standards wie für die Hortbetreuung gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2006, ST 145 Aktenzeichen: 40 4

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 10.11.2005, V 1583

entstanden aus Vorlage: OF 1269/9 vom 31.10.2005

Betreff:

Fragen zum reduzierten Hort

Vorgang:

M 198/05

Wir fragen den Magistrat:

  1. Im Vortrag des Magistrats, M 198, wird unter 1.2. von Standards der Vormittagsverlässlichkeit von Grundschulen geschrieben. Was beinhalten diese Standards? Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die betreuenden Personen? Gibt es einen Betreuungsschlüssel: Kinderzahl pro Betreuungsperson? Gibt es Anforderungen an die Größe und Ausstattung der Räume, in der die Betreuung stattfindet? Ist eine bestimmte Materialausstattung vorgesehen? Soll es die Möglichkeit geben, gemeinsam zu frühstücken?
  2. Warum waren bei der Befragung des Staatlichen Schulamtes im Februar die Standards der Verlässlichkeit nicht genau definiert? (M 198, Seite 5)
  3. Die teilnehmenden Grundschulen ohne städtische Betreuung sollen gemäß der Vorlage M 198 in der Pilotphase (31.07.2007) ein Grundbetrag von 6.000 Euro pro Jahr bekommen. Das sind pro Schultag ungefähr 32 Euro. Sollen davon Personalkosten, Materialkosten, Raumkosten und Reinigungskosten gezahlt werden?
  4. Wie sollen für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, Betreuungsbedarfe am Vormittag gedeckt werden? (M 198, letzter Punkt unter 2.5.)
  5. Kann erklärt werden, was folgender Satz aus der Vorlage M 198, Punkt 4.1, praktisch bedeutet: "Der Magistrat wird beauftragt, den Arbeitsauftrag der städtischen Betreuungskräfte an Grundschulen im Sinne einer Umsetzung der Ziele des Umstrukturierungskonzeptes und einer Unterstützung der Vormittagsverlässigkeit zu modifizieren“
  6. Wenn die Hortöffnungszeiten in den Schulzeiten auf 5,5 Stunden verkürzt werden, müssen Vollzeiterzieher/-innen ihre Minusstunden in den Schulferien nacharbeiten. Wenn sie selbst schulpflichtige Kinder haben, hat andererseits der Arbeitgeber die Pflicht, private Ferien bevorzugt in den Schulferien zu gewähren. Wie wird mit diesem Widerspruch umgegangen?

Begründung:

Zu 1. .

Die Frühbetreuung stellt entweder eine zusätzliche Initiative der Lehrer/-innen oder eine Privatinitiative der Eltern dar, die für Kinder ohne Hortplatz und mit berufstätigen Eltern sehr zu begrüßen ist. Als Ersatz für die Vormittagsbetreuung im Hort war sie aber ursprünglich nicht gedacht und soll es auch in Zukunft keinesfalls sein, wenn nicht die gleichen Standards wie für die Hortbetreuung gelten.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2005OFOF 1269/9Fragen zum reduzierten HortOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. November 2005Sie sind hier
    VV 1583Fragen zum reduzierten Hort
    Anfrage
  3. 18. Januar 2006Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 145Fragen zum reduzierten HortStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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