Fragen zum reduzierten Hort
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2006, ST 145
Betreff:
Fragen zum reduzierten Hort
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2005 der Beschlussvorlage M 198 zur "Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag – Pilotphase“ zugestimmt
(§ 10455). Die Pilotphase wird am 01.02.2006 in 29 ausgewählten Schulbezirken beginnen und endet zum Schuljahresende 2006/07.
Der Magistratsvortrag regelt die Verantwortlichkeiten zwischen Schule, dem Träger der Frühbetreuung und den im Schulbezirk liegenden Horten. Auf die Begründung der Vorlage (insbesondere Teile A. Zielsetzung und C. Lösung) wird verwiesen.
Zu 1:
Die Frühbetreuungsangebote an den Grundschulen bestehen überwiegend bereits seit mehreren Jahren. Sie werden über die Fördervereine der Schulen, durch städtische Betreuungsmitarbeiter oder Träger der freien Jugendhilfe betrieben,
Die jeweiligen Träger tragen die Verantwortung für die konzeptionelle Ausgestaltung der Betreuungsangebote einschließlich etwaiger Mahlzeiten (Frühstück, Imbiss) sowie die Personalverantwortung. Ein genereller Betreuungsschlüssel ist nicht vorgegeben. Der Magistrat geht davon aus, dass die dort eingesetzten MitarbeiterInnen zur Betreuung von Kindern über einen geringen Zeitraum (1-2 Std.) über angemessene pädagogische Kenntnisse verfügen. Der Schulträger wird in Kooperation mit den Trägern bei Bedarf ggf. geeignete Qualifizierungsmaßnahmen entwickeln.
Für die Frühbetreuung steht mindestens ein Raum zur Verfügung. Die Überlassung oder Mitnutzung weiterer Räume erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule und ggf. mit dem Schulträger. Die finanzielle Förderung der Träger umfasst auch Mittel für Ausstattung und laufende Sachkosten. Generelle Vorgaben für Größe und Ausstattung der Betreuungsräume gibt es nicht.
Zu 2:
Das Staatliche Schulamt hatte alle Grundschulen in einer standardisierten Abfrage um eine Selbsteinschätzung gebeten, inwieweit die Unterrichtsgarantie aktuell erfüllt wird bzw. eine Verlässlichkeit am Vormittag gegeben ist.
In einem weiteren Schritt wurden in einem eingehenden Abstimmungsprozess zwischen dem Schulträger, dem Staatlichen Schulamt, den Kita -Trägern, den Schulen und den betroffenen Kindertageseinrichtungen Verantwortlichkeiten, verbindliche Standards und Unterstützungssysteme vereinbart.
Zu 3.
Im Rahmen des Umstrukturierungskonzepts übernimmt die jeweilige Grundschule im Anschluss an die Frühbetreuung die Verantwortung für die Verlässlichkeit. Zur Verbesserung der Unterrichtsabdeckung werden in einigen Fällen Erhöhungen der Stundenkontingente in der Lehrerzuweisung über das Staatliche Schulamt erfolgen.
Lediglich nachrangig dazu erhalten die am Projekt beteiligten Schulen ohne städtische Betreuung einen Pauschalbetrag aus Mitteln der Stadt Frankfurt am Main (sog. Unterstützungssystem in Form von Honorarkräften), um personelle Engpässe aufzufangen, die im Einzelfall nicht über den Vertretungsplan der Schule abgedeckt werden können.
Zu 4.
Eine Erhebung bei den in den 29 Pilot-Grundschulbezirken liegenden Horten hat ergeben, dass in den meisten Fällen die Zahl der Hortkinder, die andere Schulen besuchen, gering ist. Der Betreuungsbedarf kann z.B. bei Doppelbetrieben durch den Kindergarten mit gedeckt werden. Für einzelne Horte mit einem großen Anteil an Kindern in anderen Schulen konnte keine Lösung gefunden werden. Daher nehmen diese Einrichtungen nicht an der Pilotphase teil.
Zu 5.
Die Erfahrungen bei der Erprobung des Umstrukturierungskonzepts werden auch im Hinblick auf Arbeitsauftrag und Praxis der Betreuungsangebote an den Grundschulen ausgewertet, die in städtischer Trägerschaft geführt werden. Modifizierungen des Arbeitsauftrags ergeben sich u.a. dahingehend, dass sich die städtische Betreuung am Vormittag nicht nur auf angemeldete Kinder beschränken wird. Der Magistrat wird im Rahmen seines Berichts über das
- Halbjahr der Pilotphase (vgl. M198, Ziffer 1.4) den Sachstand und ggf. vorgenommene oder geplante Änderungen darstellen. Zu
- Es ist Aufgabe der jeweiligen Träger, Lösungen für die personalwirtschaftlichen Auswirkungen des Umstrukturierungskonzepts für die Hortfachkräfte zu entwickeln. Über die Umsetzungsmodelle und Erfahrungen wird der Magistrat ebenfalls berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2005OFOF 1269/9Fragen zum reduzierten HortOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2005VV 1583Fragen zum reduzierten HortAnfrage
- 18. Januar 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 145Fragen zum reduzierten HortStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab