Das Wasserstoffprojekt am MHKW in Heddernheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 begrüßt die Entwicklung eines wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für eine Wasserstoffinfrastruktur am MHKW in Heddernheim. Es wird erwartet, dass die Stadt mit Unterstützung von FES und MAINOVA die notwendigen Schritte unternimmt, um die Wasserstoffproduktion zu fördern, während gleichzeitig die Herausforderungen der Abfallverringerung und der Wohngebietsbelastung berücksichtigt werden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
- Ist davon auszugehen, dass eine mögliche Wasserstoffproduktion immer nachrangig gegenüber der Warmwasserproduktion für die Fernwärmeproduktion, auch für hier vor Ort, sein wird?
- Braucht diese zusätzliche Nutzungsoption noch mehr Abfallmengen aus Siedlungs- und Gewerbeabfällen?
- Wenn sich im Szenario der mittelfristigen Abfallverringerung der anzuliefernde Abfallumfang in Menge und Brenndichte verringert, bleibt dieses mögliche Projekt wirtschaftlich rentabel?
Kontext
Der Ortsbeirat 8 begrüßt grundsätzlich, dass sich die Stadt - mit FES und MAINOVA an der Spitze - um die Ausarbeitung eines wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für eine Wasserstoffinfrastruktur, ausgehend vom MHKW in Heddernheim bemühen wird. Die eingeworbenen Bundesmittel sind da sicherlich hilfreich (Pressebericht der Stadt vom 16.12. 2019). Gleichzeitig ist auch klar, dass diese Müllverbrennungsanlage mitten in einem Wohngebiet steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2020OFOF 512/8Das Wasserstoffprojekt am MHKW in HeddernheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020Sie sind hierVV 1549Das Wasserstoffprojekt am MHKW in HeddernheimAnfrage
- 30. März 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 656Das Wasserstoffprojekt am MHKW in HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen