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Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße

Vorlagentyp: V
183 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 03.12.2015, V 1539 entstanden aus Vorlage: OF 657/8 vom 17.11.2015

Betreff: Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Vorgang: ST 281/13 In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 281, war zugesagt worden, dass sich der Magistrat bemühen wird, die Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße im Rahmen der 2. Baustufe des Projekts staufreies Hessen prioritär zu behandeln. Daraufhin war vom Ortsbeirat 8 bei zuständigen Straßenbauamt Anfang 2015 nachgefragt worden, wann mit der Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung zurechnen sei. Damals war zugesagt worden, dass damit bis zum Herbst 2015 zu rechnen sein. Leider ist bisher die Einrichtung der verkehrsabhängigen Ampelschaltung nicht erfolgt. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann die zugesagte Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2013STST 281Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Rosskopfstraße / Niederurseler LandstraßeStellungnahme
  2. 17. November 2015OFOF 657/8Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 3. Dezember 2015Sie sind hier
    VV 1539Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße
    Anfrage
  4. 4. März 2016STST 453Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler LandstraßeStellungnahme
  5. 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 1053Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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