Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.02.2011, V 1516 entstanden aus Vorlage: OF 1704/6 vom 21.01.2011
Betreff: Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 57 in den Nutzungszeiten der Turnhalle von 17.00 Uhr bis 23.00 Uhr bis nach Sindlingen-Süd in die Mockstädter Straße - bis zur neu gebauten Sporthalle des Sindlinger Turnvereins - geführt werden kann und wie hoch die Kosten hierfür sein würden.
Begründung: Die neue Sporthalle des Sindlinger Turnvereins wurde in Sindlingen-Süd errichtet, ist aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar. Nutzer des ÖPNV müssen eine nicht zumutbare Wegstrecke zur Sporthalle zurücklegen. Eine Lösung könnte die Andienung durch die Buslinie 57 darstellen. Zudem hätte dies auch eine verbindende Wirkung zwischen Sindlingen-Nord und Sindlingen-Süd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2011OFOF 1704/6Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Februar 2011Sie sind hierVV 1516Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?Anfrage
- 20. April 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 662Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen