Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 57 bis nach Sindlingen Süd an die Mockstädter Straße -bis zur neu gebauten Sporthalle des Sindlinger Turnvereins- geführt werden kann. Begründung: Die neue Sporthalle des Sindlinger Turnvereins wurde in Sindlingen Süd errichtet, ist aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar. Nutzer des ÖPNV müssen eine nicht zumutbare Wegstrecke zur Sporthalle zurücklegen. Eine Lösung könnte die Andienung durch die Buslinie 57 darstellen. Zudem hätte dies auch eine verbindende Wirkung zwischen Sindlingen Nord und Sindlingen Süd.
Inhalt
Antrag vom 21.01.2011, OF 1704/6
Betreff: Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 57 bis nach Sindlingen Süd an die Mockstädter Straße -bis zur neu gebauten Sporthalle des Sindlinger Turnvereins- geführt werden kann.
Begründung: Die neue Sporthalle des Sindlinger Turnvereins wurde in Sindlingen Süd errichtet, ist aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar. Nutzer des ÖPNV müssen eine nicht zumutbare Wegstrecke zur Sporthalle zurücklegen. Eine Lösung könnte die Andienung durch die Buslinie 57 darstellen. Zudem hätte dies auch eine verbindende Wirkung zwischen Sindlingen Nord und Sindlingen Süd.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2011Sie sind hierOFOF 1704/6Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Februar 2011VV 1516Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?Anfrage
- 20. April 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 662Buslinie 57 bis nach Sindlingen-Süd?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme