Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1480 entstanden aus Vorlage: OF 1466/5 vom 07.10.2019
Betreff: Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78 Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Trifft es zu, dass das Gebäude Stresemannallee 78 in Sachsenhausen demnächst vollständig abgerissen werden soll?
- Wenn ja, gibt es konkrete Pläne hinsichtlich eines Neubaus an dieser Stelle? 2.1 Wird es auch weiterhin dort einen Supermarkt geben? 2.2 Ist darüber hinaus an den Neubau von Wohnungen im unteren und mittleren Mietsegment gedacht?
- Besteht die Möglichkeit, im Zuge eines etwaigen Neubaus eine Quartiersgarage für die Heimatsiedlung und die Fritz-Kissel-Siedlung als Tiefgarage unter dem Grundstück Stresemannallee 78 zu errichten? Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte um Klärung entsprechender Mutmaßungen und Gerüchte hinsichtlich der Stresemannallee
- Derzeit steht dort ein einstöckiges Gebäude, in dem ein Supermarkt untergebracht ist. Sollte es zutreffend sein, dass das Gebäude abgerissen und neu errichtet wird, so sollte dies als Gelegenheit genutzt werden, die soziale und verkehrstechnische Infrastruktur des gesamten Viertels zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2019OFOF 1466/5Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. November 2019Sie sind hierVV 1480Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78Anfrage
- 20. März 2020STST 590Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78Stellungnahme
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 741Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 73 0