Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zum Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78 geantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eigentumsverhältnisse uneinheitlich sind und keine Anträge für Abbruch oder Neubau vorliegen. Zudem wurde eine Untersuchung zu Quartiersgaragen in Sachsenhausen beauftragt, die einen Bedarf bestätigt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffern 1. bis 2.2: Die Liegenschaft Stresemannallee 78 steht zum Großteil im Eigentum eines privaten Grundstückseigentümers. Eine Teilfläche, das Grundstück Flur 550 Nr. 4/136 mit einer Fläche von 385 m2, steht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist im Erbbaurecht bis in das Jahr 2054 an den Eigentümer der weiteren Grundstücke vergeben. Das Erbbaugrundstück stellt faktisch zusammen mit den umgebenden Grundstücken einheitlich die Liegenschaft Stresemannallee 78 dar, die mit einem eingeschossigen Verbrauchermarkt bebaut ist. Dies entspricht dem vertraglich vereinbarten Erbbaurechtszweck. Bei einem Verkauf des Erbbaurechts im Jahr 2018 wurde der Erbbauzins aktualisiert und an die Einzelhandelsnutzung angepasst. Dem Magistrat ist bekannt, dass der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte trotz der uneinheitlichen Eigentumsverhältnisse eine Entwicklung der Immobilie plant. In diesem Zusammenhang wurde ihm Ende 2018 ein Erbbauzins mitgeteilt, der im Falle einer Vertragsverlängerung und Änderung des Erbbauzwecks auf eine Wohnnutzung zugrunde zu legen wäre. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass eine solche Vertragsänderung nur in Betracht kommt, wenn der Erbbauberechtigte das Vorhaben im Passivhausstandard errichtet und den geforderten Anteil von 30 % geförderten Wohnungen vorsieht. Eine Reaktion ist bislang nicht erfolgt. Dem Magistrat ist daher nicht bekannt, ob die Planung einer Wohnbebauung weitergeführt wurde und ob eine solche auf Grundlage der uneinheitlichen Grundstücksverhältnisse möglich ist, da zumindest eine Vereinigungsbaulast erforderlich wäre. Informationen zu dem konkreten Vorhaben des Erbbauberechtigten bzw. Eigentümers der Liegenschaft liegen dem Magistrat nicht vor. Insbesondere liegen weder für einen Abbruch noch für eine Neubebauung oder sonstige Baumaßnahmen Anträge vor. Auch fanden keinerlei Beratungsgespräche hierzu statt. Zu Ziffer 3.: Der Magistrat hat eine "Untersuchung Quartiersgaragen für den Stadtteil Sachsenhausen" beauftragt (VSU GmbH, Herzogenrath, November 2019). Diese Untersuchung bestätigt, dass im Bereich Heimatsiedlung / Fritz-Kissel-Siedlung durchaus Bedarf an Quartiersgaragen besteht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt am Main bei der Errichtung von Quartiersgaragen regelmäßig nicht selbst aktiv wird, sondern sich lediglich bei Bauvorhaben Dritter einbringt und Zuschüsse anbietet, um damit die Vermietung an Bewohner zu verträglichen Kosten zu sichern. Das setzt grundsätzlich aber immer die Absicht bzw. die Bereitschaft des Grundstückseigentümers zur Errichtung einer Quartiersgarage voraus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2019OFOF 1466/5Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. November 2019VV 1480Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78Anfrage
- 20. März 2020STST 590Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78Stellungnahme
- 20. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 741Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab