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Angsträume im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
62 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über Angsträume im Ortsbezirk 1 bereitzustellen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität zu erläutern. Ziel ist es, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von FLINTA*-Personen zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Hat der Magistrat Kenntnis über Angsträume im Gebiet des Ortsbezirk 1 und wenn ja, wo sind diese?
  2. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Angsträume abzubauen und wann sollen diese umgesetzt werden?
  3. Findet die geplante Unterführung des Homburger Damms in dem Projekt "Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen - Verbesserung der Lebensqualität" Berücksichtigung?
  4. Wurden feministische Stadtplanerinnen und Stadtplaner in dem Projekt "Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen - Verbesserung der Lebensqualität" zurate gezogen?

Begründung

Angsträume sind hierbei als solche Orte im Stadtgebiet zu verstehen, die z.B. unübersichtlich oder schlecht beleuchtet sind, wie Unterführungen, Tunnel oder schlecht beleuchtete, abgelegene Fußgängerwege, und die vor allem bei FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, inter, trans und agender Personen) Unsicherheit bis Angst vor Übergriffen hervorrufen. Solche Orte werden entsprechend soweit möglich vermieden und können somit die Bewegungsfreiheit der genannten Personengruppen erheblich einschränken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. September 2020BB 517Projektmittel „Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen - Verbesserung der Lebensqualität“Magistratsbericht
  2. 22. Januar 2021BB 33Projektmittel "Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen - Verbesserung der Lebensqualität"Magistratsbericht
  3. 28. Mai 2021BB 234Projektmittel „Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen - Verbesserung der Lebensqualität“Magistratsbericht
  4. 22. August 2021OFOF 163/1Angsträume im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 7. September 2021Sie sind hier
    VV 147Angsträume im Ortsbezirk 1
    Anfrage
  6. 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 2173Angsträume im Ortsbezirk 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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