Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße
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Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 entstanden aus Vorlage: OF 949/2 vom 11.10.2019
Betreff: Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Freifläche an der Greifstraße/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann.
Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung Greifstraße, Baumnummer 7, mit Pflanzjahr 1910. Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim im Bereich der Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2019OFOF 949/2Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke RohmerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2019Sie sind hierVV 1464Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke RohmerstraßeAnfrage
- 17. Februar 2020STST 265Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke RohmerstraßeStellungnahme
- 7. August 2020OFOF 1118/2Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2020OMOM 6408Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)Direktanregung
- 11. September 2020STST 1560Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke RohmerstraßeStellungnahme
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 241Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen