Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße
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Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung "Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr 1910. Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main
Inhalt
Antrag vom 11.10.2019, OF 949/2
Betreff: Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann.
Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung "Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr 1910. Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am MainBeratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2019Sie sind hierOFOF 949/2Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke RohmerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2019VV 1464Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke RohmerstraßeAnfrage
- 17. Februar 2020STST 265Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke RohmerstraßeStellungnahme
- 7. August 2020OFOF 1118/2Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2020OMOM 6408Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)Direktanregung
- 11. September 2020STST 1560Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke RohmerstraßeStellungnahme
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 241Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme