Verfall der Immobilie Rheinstraße 11
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Rheinstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde26.05.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unfallstatistik im Grüneburgweg nach Umgestaltung20.01.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rheinstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1461 entstanden aus Vorlage: OF 923/2 vom 25.09.2019
Betreff: Verfall der Immobilie Rheinstraße 11 Vorgang: OM 2252/17 OBR 2; ST 144/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob zwischenzeitlich die Bauberatungsgespräche mit den Eigentümern der Liegenschaft Rheinstraße 11 fortgesetzt wurden und nunmehr Planungen vorliegen, die dem Ortsbeirat 2 vorgestellt werden können; 2. wie der weiter fortschreitende Verfall der Immobilie gegebenenfalls anderweitig gestoppt werden kann.
Begründung: Hinweis von Bürgern auf das schlechte Erscheinungsbild der Immobilie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2017OFOF 382/2Verfall der Immobilie Rheinstraße 11Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2017OFOF 422/2Verfall der Immobilie Rheinstraße 11Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 23. Oktober 2017OMOM 2252Verfall der Immobilie Rheinstraße 11Direktanregung
- 5. Februar 2018STST 144Verfall der Immobilie Rheinstraße 11Stellungnahme
- 25. September 2019OFOF 923/2Verfall der Immobilie Rheinstraße 11Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2019Sie sind hierVV 1461Verfall der Immobilie Rheinstraße 11Anfrage
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 373Verfall der Immobilie Rheinstraße 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen