Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZ
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert Informationen über die zukünftige Nutzung der Liegenschaft Wiesenhüttenplatz 33, die seit dem Auszug des Internationalen Familienzentrums leer steht. Es wird angestrebt, die Immobilie zeitnah zu vermieten, um eine sinnvolle Nutzung zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- Gibt es bereits Pläne, was mit der Liegenschaft Wiesenhüttenplatz 33 geschehen beziehungsweise von wem diese zukünftig genutzt werden soll?
- Falls darüber noch nicht entschieden ist: Welche zukünftige Nutzung wird dort angestrebt? Warum wurde die Liegenschaft bisher noch nicht vermietet? Gibt es Gründe, die einer zeitnahen Vergabe im Wege stehen?
- Wann ist mit dem Einzug neuer Mieterinnen und Mieter zu rechnen?
- Ist eine Zwischennutzung denkbar, solange noch nicht über die endgültige Vergabe entschieden ist?
Begründung
In diesem denkmalgeschützten Haus war viele Jahre lang das Internationale Familienzentrum (IFZ) angesiedelt. Seit dieses im vergangenen Jahr auszog, steht die Liegenschaft nun zumindest in großen Teilen leer. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass es sehr wohl bereits Interessenten gibt, die dort gerne einziehen würden, über deren Anfragen aber bisher nicht entschieden wurde oder die abgelehnt wurden. Es wäre im Interesse des Stadtteils, dass diese Liegenschaft jetzt nicht jahrelang leer steht; zumal es ja auch Interessenten gibt. Eine ähnliche Nutzung wie die des IFZ in den vergangenen Jahren wäre an diesem Ort bestimmt sinnvoll und vorstellbar. Es wird berichtet, dass die Stadt diese Immobilie vor vielen Jahrzehnten mit der Auflage bekam, sie dürfe ausschließlich nur für soziale Zwecke genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2021OFOF 125/1Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. September 2021Sie sind hierVV 142Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZAnfrage
- 21. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 165Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0